Schweizer Bischof Huonder zum Sterbesakrament

Bei Verdacht auf Sterbehilfe keine Krankensalbung

Priester des Schweizer Bistums Chur sollen nach dem Willen von Bischof Vitus Huonder bei Verdacht auf Sterbehilfe auf die Spendung des Sterbesakraments, der Krankensalbung, verzichten. Das schließe auch Palliativ-Fürsorge mit ein.

Kruzifix und Salbölgefäß zur Krankensalbung / © Jörg Loeffke (KNA)
Kruzifix und Salbölgefäß zur Krankensalbung / © Jörg Loeffke ( KNA )

Denn diese könne unter Umständen dem natürlichen Vorgang des Sterbens und damit Gottes Schöpferwillen widersprechen, schreibt der Bischof zum diesjährigen "Tag der Menschenrechte" am 10. Dezember.

"Nicht wir bestimmen über Leben und Tod. Gott verfügt über unser Leben. Gott verfügt über unser Sterben", schreibt Huonder. In seinem Hirtenbrief mit dem Titel "Humanes Sterben aus der Sicht des Glaubens" beruft er sich auf den Katechismus der Katholischen Kirche und eine Vatikan-Erklärung zu Sterbehilfe aus dem Jahr 1980.

Weit verbreiteter Gesinnungswandel

Angesichts eines "weit verbreiteten Gesinnungswandels bezüglich des humanen Sterbens" stehe ein Priester heute nicht selten vor einer schwierigen seelsorgerlichen Situation, wenn er ans Sterbebett gerufen werde, so Huonder. Unter humanem Sterben verstehe man heute "die Bestimmung der Todesstunde durch die Vorkehrungen der sogenannten Sterbehilfe-Organisationen".

Die "Bereitschaft zur Selbsttötung des Patienten und die Beihilfe Umstehender und Verwandter" versetze einen Priester in eine "geradezu unmögliche Lage", wenn er zur Spendung der Sakramente gerufen werde, schreibt der Bischof; "denn unter diesen Umständen sind die Voraussetzungen für deren Empfang nicht gegeben". Oft könne der Seelsorger die Situation gar nicht mehr "genügend durchschauen", wenn er zu einem späten Zeitpunkt zu einem Sterbenden gerufen werde. Der Priester solle sich dann dem Sterbenden im fürbittenden Gebet zuwenden und ihn Gottes Barmherzigkeit empfehlen.

Natürlichen Vorgang nicht beeinträchtigen

In Bezug auf Palliativ-Fürsorge fordert der Bischof, dass die medizinische Begleitung besonders achtsam erfolgen müsse. Diese müsse das Leben wie das Sterben respektieren. Der Tod dürfe nicht unverantwortlich hinausgeschoben werden. "Letztlich darf der natürliche Vorgang des Sterbens nicht beeinträchtigt werden, da er auch Ausdruck des Schöpferwillens Gottes ist", so Huonder. In keinem Fall dürfe Sterbebegleitung Beihilfe zum Suizid sein.

Dem bischöflichen Brief ist ein Dokument der vatikanischen Glaubenskongregation aus dem Jahr 1980 beigelegt. "Iura et bona" beschäftigt sich mit den Themen "Euthanasie" und Hilfe am Lebensende.

Bezüglich der medizinischen Begleitung Sterbender lässt das Dokument einen gewissen Freiraum offen. Mit Zustimmung des Kranken könnten Mittel angewandt werden, "die der neueste medizinische Fortschritt zur Verfügung gestellt hat". Der Klugheit widerspreche es, von den Menschen "eine heroische Haltung als allgemeine Norm zu fordern".

 

Quelle:
KNA