Bei der Schleuser-Affäre soll Personen aus China und Oman gegen Geldzahlungen eine Aufenthaltserlaubnis beschafft worden sein. "Eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft ist in keiner Weise gleichbedeutend mit einer erwiesenen Schuld", erklärte der Pressesprecher des Diözesanrats, Dominik Kaven, gegenüber der "Kölnischen Rundschau" (Donnerstag).
Verweis auf die Unschuldsvermutung
Der Diözesanrat ist in der katholischen Kirche die Laienvertretung eines Bistums. Laut Kölner Rat stehe der Tatvorwurf in keinem Zusammenhang mit dem Amt des Diözesanratsvorsitzes. Zudem gelte für Kurzbach wie für jeden anderen die Unschuldsvermutung. Kaven erklärte gegenüber der Zeitung, er sehe daher keinen Anlass für den SPD-Politiker, sein Amt ruhen zu lassen.
Neben Kurzbach wird unter anderem der Dürener Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) mit der Schleuser Affäre in Verbindung gebracht. Laut Rundschau wird er von einem Kopf der Schleuserbande bezichtigt, von den Vorgängen gewusst zu haben. Der Bonner Rechtsanwalt Christoph Arnold habe die Vorwürfe gegen den CDU-Politiker allerdings als "schlichtweg falsch" zurückgewiesen. Spelthahn habe zudem keinerlei Zahlungen oder Vergünstigungen erhalten.