Spaniens Kirche entschädigt auch für verjährten Missbrauch

Entschädigungsplan wird ausgearbeitet

Die katholische Kirche Spaniens plant eine wegweisende Neuerung: Künftig sollen auch Opfer sexuellen Missbrauchs entschädigt werden, deren Fälle verjährt oder nicht mehr strafrechtlich verfolgbar sind. Das stellt eine Wende dar.

Stapel aus Euro-Münzen stehen vor einem Holzkreuz und spiegeln sich im dunklen Untergrund  / © Julia Steinbrecht (KNA)
Stapel aus Euro-Münzen stehen vor einem Holzkreuz und spiegeln sich im dunklen Untergrund / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Das gab der Sprecher der Spanischen Bischofskonferenz, Cesar Garcia Magan, am Freitag in Madrid bekannt.

Die Bischofskonferenz arbeite derzeit einen Entschädigungsplan für Betroffene sexualisierter Gewalt aus, der psychologische, soziale, spirituelle wie wirtschaftliche Aspekte umfasse, hieß es. Der Plan sei ebenso für Fälle gedacht, in denen der Täter bereits verstorben ist.

Zahlungen bisher nur nach Gerichtsurteilen

Bisher hatte die katholische Kirche in Spanien Entschädigungszahlungen erst nach entsprechenden Gerichtsurteilen geleistet. Sie steht seit Ende Oktober wieder verstärkt unter öffentlichem Druck, nachdem ein vom Parlament beauftragter Ombudsmann seinen Bericht über sexuellen Missbrauch im kirchlichen Raum vorlegte.

Dabei wurden zwar keine konkreten Opferzahlen genannt. Der Parlamentsbeauftragte stellte jedoch eine eigens in Auftrag gegebene Umfrage mit rund 8.000 erwachsenen Teilnehmern vor, wonach 0,6 Prozent der Befragten angaben, Missbrauch durch Priester oder Ordensleute erlitten zu haben.

Bischofskonferenz stellt Ergebnisse noch nicht vor

Spanische Medien rechneten diesen Wert auf die Gesamtbevölkerung des Landes hoch und kamen so auf mehr als 200.000 Betroffene. Die Bischofskonferenz hält diese Zahl für übertrieben, stellte ihre eigenen Untersuchungsergebnisse allerdings noch nicht vor.

Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA)

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, kurz UKA, hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Symbolbild Geld und Kirche / © Grzegorz Zdziarski (shutterstock)
Symbolbild Geld und Kirche / © Grzegorz Zdziarski ( shutterstock )
Quelle:
KNA