Der Berliner Senat hat einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen beschlossen. Wie die Senatsverwaltung für Justiz am Dienstag in Berlin mitteilte, wird die Vorlage nun beim Bundesrat eingereicht. Der Entwurf sieht vor, den Paragraf 219a Strafgesetzbuch aufzuheben. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sprach von einem "Relikt aus der Nazizeit", das Frauen den Zugang zu Informationen erschwere und die Ärzteschaft kriminalisiere. Brandenburg, Bremen und Hamburg kündigten entsprechende Initiativen an.
Bereits am Montag hatte er sich optimistisch gezeigt, dass der rot-rot-grüne Senat der Vorlage seines Hauses zur ersatzlosen Streichung des Paragrafen 219a zustimmen werde.
Wie geht es weiter?
Wie Berlins Justizsenator Behrendt am Montag sagte, werde die Berliner Bundesratsinitiative noch die letzte Sitzung in diesem Jahr am Freitag (15. Dezember) erreichen können. Zu erwarten sei dannach eine Überweisung in die Ausschüsse. Ziel der Initiative ist es, den Paragrafen 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, ersatzlos zu streichen.
Nach Angaben von Behrendt gibt es eine ähnliche Initiative in Hamburg. Die Länder Bremen und Brandenburg hätten ihre Zustimmung signalisiert. Behrendt sagte: "Wir sind der festen Überzeugung, dass das Strafrecht nicht nötig ist, um diese Werbung zu verhindern."
Umstrittenes Vorhaben
Neben der Berliner Bundesratsinitiative haben auch SPD und Linke im Bundestag Initiativen angekündigt, um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abzuschaffen. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, sagte am Montag, man werde nun gemeinsam mit den anderen Fraktionen eine gemeinsame Initiative ausloten. Der Paragraf 219a kriminalisiere Ärzte.
Teile der Union und katholische Verbände lehnen eine Streichung ab. Die gesundheitspolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) befürchtet bei einer Abschaffung des Werbeverbots eine Verharmlosung von Abtreibungen. CSU-Landesgruppen-Chef Alexander Dobrindt warnte: "Es darf kein Geschäftsmodell als Normalität beworben werden, das auf der Tötung ungeborenen Lebens beruht."
Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten, verwies auf die geltende Rechtsprechung: "Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts integraler Teil des Schutzkonzepts."