Das geht aus dem veröffentlichten Antragsbuch hervor. Ob die Delegierten auf dem Parteitag darüber abstimmen, entscheidet die Antragskommission am Samstagabend. In dem Antrag spricht sich der Kreis VII Harburg der SPD Hamburg dafür aus, dass sich die Bundestagsfraktion für eine Abschaffung des entsprechenden Paragrafen 219a einsetzt. Die SPD hatte ihren bereits im Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf, der eine Abschaffung des Paragrafen vorsieht, nicht zur Abstimmung gestellt, um den Koalitionsfrieden zu wahren.
Die Koalitionsparteien baten stattdessen die Bundesregierung, einen Vorschlag zu erarbeiten. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium soll einen neuen Gesetzentwurf erarbeiten. Die Union ist gegen eine Abschaffung, auch gegen Änderungen wehren sich viele Abgeordnete der Fraktion.
Drei Gesetzentwürfe verhandelt
Der Paragraf untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Ausgangspunkt der Debatte ist ein Verfahren gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel. Wegen des Verstoßes gegen den Paragrafen war sie zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Im Bundestag wurden bereits drei Gesetzentwürfe in Erster Lesung verhandelt. Sie stammen von der Linken, den Grünen und der FDP. Dem Bundesrat liegt ein weiterer von einigen Bundesländern eingebrachter Gesetzentwurf vor. Linke, Grüne und der Bundesratsantrag fordern die ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Abtreibung; der FDP-Antrag plädiert für eine Änderung des Paragrafen.
Katholische Kirche will Paragraf 219a beibehalten
Die katholische Kirche spricht sich für die Beibehaltung des Paragrafen 219a aus. Die Regelung verstehe unter Werbung "die öffentliche Information über Schwangerschaftsabbrüche, aber nur durch denjenigen, der damit sein Einkommen oder einen Teil seines Einkommens erzielt; also Ärzte, die selber Schwangerschaftsabbrüche durchführen", sagte die stellvertretende Leiterin des Katholischen Büros in Berlin, Katharina Jestaedt, im Interview mit DOMRADIO.DE.
"Sinn dieser Vorschrift ist, einer Tendenz entgegenzuwirken, Schwangerschaftsabbrüche wie eine normale ärztliche Dienstleistung aussehen zu lassen", so Jestaedt weiter. Dieses Gebot habe das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber mitgegeben. "Und deswegen ist es dann auch egal, ob die öffentliche Information eher werbenden Charakter hat oder eher objektiv daherkommt."