Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will in der Debatte um Abtreibungen den Streit zwischen Union und SPD um den Werbeverbot-Paragraf 219a ohne gesetzliche Änderung beilegen. "Ich werde zeitnah Gespräche mit Ärzten und Beratungsstellen führen, um zu überprüfen, ob es in dieser für die betroffenen Frauen sehr schwierigen persönlichen Situation bisher nicht abgedeckte Informationsbedarfe gibt", kündigte Spahn im Interview mit der "Rheinischen Post" (Samstag) an. "Das könnten wir lösen, ohne den 219a zu ändern." Spahn bestärkte seine Haltung: "Das Werbeverbot im 219a muss bleiben. Mein Ziel ist es, dass Union und SPD eine gemeinsame Lösung finden."
Paragraf 219a: Verbot von Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen
Anlass für die Debatte ist der Fall der Ärztin Kristina Hänel. Das Amtsgericht Gießen hatte sie Ende vergangenen Jahres wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es berief sich dabei auf den Paragrafen 219a. Dieser untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Die katholische Kirche macht sich für eine Beibehaltung des Paragrafen stark.