Der Betroffenenbeirat ist auch zur Begleitung der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs bei der Katholischen Militärseelsorge vorgesehen. Das teilte das koordinierende Bistum Dresden-Meißen auf Anfrage mit.
Demnach wurden die Mitglieder für den gemeinsamen Betroffenenbeirat im November 2021 bestimmt und von den jeweiligen Bischöfen inzwischen berufen.
Kooperationen bei den Betroffenenbeiräten
Über die Auswahl der Beiratsmitglieder entschied ein Gremium, dem vier Personen im kirchlichen Dienst, vier unabhängige Expertinnen und Experten und eine Betroffene angehören. Missbrauchsopfer sollen so am Aufarbeitungsprozess "maßgeblich beteiligt" werden, wie die beteiligten Bistümer im Februar 2021 erklärt hatten, als sie zur Beteiligung aufriefen. Kooperationen bei den Betroffenenbeiräten gibt es auch zwischen anderen Diözesen.
Geplant ist ferner eine Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs. Ihr sollen - neben entsandten Mitgliedern des Betroffenenbeirats - Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Vertreter der beteiligten Institutionen angehören. Die für den jeweiligen Bereich der (Erz-)Bistümer zuständigen Landesregierungen werden den Angaben zufolge gebeten, Experten zu entsenden, um die Unabhängigkeit der Kommission zu gewährleisten.
"Aktuell wurde die Ordnung für die Aufarbeitungskommission, die von einzelnen Bundesländern zur Voraussetzung der unabhängigen Expertinnen und Experten gemacht wurde, zwischen den beteiligten Bistümern und der Militärseelsorge abgestimmt und finalisiert", erklärte der Pressesprecher des Bistums Dresden-Meißen. "Wir gehen daher von einer Errichtung der Kommission im Frühjahr 2022 aus."
Die Einrichtung der Kommission geht auf eine Vereinbarung zwischen dem Unabhängigem Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, und der Deutschen Bischofskonferenz vom Juni 2020 zurück.