Die Kommission wählte Michaela Huber zur Vorsitzenden sowie Harald Britze und Manfred Markwardt zu deren Stellvertreter, wie die Pressestelle des Erzbistums mitteilte.
Die Zusammensetzung des Gremiums folgt demnach der "Gemeinsamen Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der Katholischen Kirche". Sie wurde für die Erzdiözese am 10. Dezember 2020 von Kardinal Reinhard Marx für verbindlich erklärt.
Mitglieder aus verschiedenen Bereichen
Vorgesehen sei, dass der Kommission vier Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung angehören, die von der jeweiligen Landesregierung benannt werden, und zwei Mitglieder aus dem Kreis der Betroffenen, die der Betroffenenbeirat bestimmt. Je ein weiteres Mitglied sei vom Diözesanrat der Katholiken und von der Erzdiözese benannt worden.
Auf Vorschlag des bayerischen Sozial-, Kultus- und Justizministeriums hat der Erzbischof laut Mitteilung vier Mitglieder berufen: Harald Britze, Stellvertretender Leiter des Bayerischen Landesjugendamts am Zentrum Bayern Familie und Soziales, Franz Joseph Freisleder, Ärztlicher Direktor des kbo-Heckscher-Klinikums und Honorarprofessor für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, die Schulpsychologin und Supervisorin Michaela Huber sowie Manfred Markwardt, ehemaliger Leiter der Abteilung Strafrecht im Justizministerium sowie Lehrbeauftragter an der Technischen Universität München.
Als Vertreterin des Diözesanrats sei Cordula Brechmann, Fachärztin für Allgemeinmedizin, berufen worden, als Vertreter der Erzdiözese Peter Förster, Erzbischöflicher Vizeoffizial. Zwei weitere Mitglieder habe der Betroffenenbeirat der Erzdiözese benannt.
Konkrete Tätigkeitsfelder
Die Mitglieder der Kommission führen bereits begonnene Prozesse der Aufarbeitung fort und entwickeln diese weiter, wie es heißt. Ihre Aufgaben seien insbesondere: quantitative Erhebung des sexuellen Missbrauchs in der Erzdiözese, Untersuchung des administrativen Umgangs mit Täterinnen und Tätern sowie der Berücksichtigung der Belange Betroffener und die Identifikation von Strukturen, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert hätten.