Es sei ausgeschlossen, dass "der Paragraf 219a bleibt, wie er ist", sagte Stegner dem "Tagesspiegel": "Es muss eine Änderung und ernsthafte Bemühungen der Parteien um eine Einigung geben." In dieser Woche wird der zwischen Unionsparteien und SPD umstrittene Paragraf 219a in der Koalition beraten werden.
Die SPD will eine zügige Reform. Die neue CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hatte beim Parteitag in Hamburg klargestellt, dass sie keine Abschaffung des Werbeverbots mitmachen will. "Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht so behandelt werden wie ganz normale medizinische Eingriffe. Das passt nicht zu einer Partei mit dem C im Namen", sagte sie.
"Ein Trauerspiel"
SPD-Chefin Andrea Nahles hatte unlängst eine Lösung des Streits noch vor Weihnachten angekündigt. Gibt es keine Bewegung in der Koalition, wollen mehrere SPD-Abgeordnete am Dienstag in der Fraktionssitzung beantragen, die Abstimmung im Bundestag als Gewisssensentscheidung freizugeben.
Die FDP forderte die SPD unterdessen auf, sich in diesem Streit auf die Seite der Opposition zu schlagen. "Die Mehrheit im Bundestag will den Paragrafen ändern oder abschaffen. Die SPD muss jetzt konsequent sein und die Abstimmung freigeben", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Seit einem Jahr verhindern Union und SPD eine Verbesserung beim Paragrafen 219a. Nicht nur für die betroffenen Frauen ist das ein Trauerspiel."
Nach Informationen der Funke-Zeitungen haben Justizministerin Katarina Barley (SPD), Familienministerin Franziska Giffey (SPD), Kanzleramtschef Helge Braun (CDU), Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und CSU-Chef Horst Seehofer bereits einen Kompromissvorschlag ausgehandelt. Aus Rücksicht auf den CDU-Parteitag wurde dieser bislang nicht öffentlich gemacht. Eine mögliche Lösung könnte sein, das Gesetz nicht anzufassen, aber Ärzten in der Beratungspraxis betroffener Frauen mehr Spielraum zu geben.
Kirche: Kein Informationsdefizit
Die katholische Kirche ist gegen die Streichung des Werbeverbots. Ein allgemeines Informationsdefizit, von dem oft die Rede ist, gibt es aus Sicht der Kirche nicht. Der Paragraf verbiete nur die öffentliche Information durch jene, die selbst mit Abtreibungen Geld verdienen. Informationen durch neutrale Organisationen, im persönlichen Gespräch mit dem Arzt und in Konfliktberatungsstellen seien hingegen nicht verboten. Eine Änderung des Paragrafen sei daher nicht nötig und zudem verfassungsrechtlich bedenklich.