Stetter-Karp hält Klage gegen Abtreibungsregeln für denkbar

Wie sieht der Gesetzentwurf aus?

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken schließt rechtliche Schritte gegen eine Liberalisierung der Abtreibungsregeln nicht aus. Für Irme Stetter-Karp hängt dies aber vom Ausgang der Debatte ab.

Symbolbild Schwangere Frau bei einer Ultraschalluntersuchung / © Inside Creative House (shutterstock)
Symbolbild Schwangere Frau bei einer Ultraschalluntersuchung / © Inside Creative House ( shutterstock )

Auf eine entsprechende Frage in einem Deutschlandfunk-Interview (Dienstag) sagte sie, es sei entscheidend, wie der Gesetzentwurf am Ende aussehen werde. Auch müsse man beobachten, wie sich jetzt Zeit genommen werde, um in so einer heiklen ethischen Frage einen Weg zu finden.

Irme Stetter-Karp / © Dieter Mayr (KNA)
Irme Stetter-Karp / © Dieter Mayr ( KNA )

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission empfiehlt, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich zu erlauben.

Eine grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft sei nicht haltbar, hatte die Juristin Liane Wörner, die die entsprechende Arbeitsgruppe innerhalb der Kommission leitete, am Montag erklärt.

Abtreibung ist derzeit grundsätzlich rechtswidrig

Eine Abtreibung ist derzeit grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen; zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen.

Symbolbild Abtreibung / © Andrii Yalanskyi (shutterstock)
Symbolbild Abtreibung / © Andrii Yalanskyi ( shutterstock )

Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Nach Vorlage der Empfehlungen entscheidet die Regierung, ob sie entsprechende Gesetzentwürfe erarbeiten will. Die katholische Kirche spricht sich dafür aus, an der bisherigen Regelung festzuhalten. Die evangelische Kirche vertritt dagegen mit Blick auf eine Abtreibungsregelung ein abgestuftes Konzept.

Fristenlösung für ZdK nicht akzeptabel

Stetter-Karp hatte am Montag gesagt, den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase zu legalisieren würde das Ende eines klaren Lebensschutzkonzepts bedeuten. Menschliche Würde bestehe von Anfang an. Aus Sicht des ZdK sei eine Fristenlösung nicht akzeptabel.

Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz (KNA)
Der Gesetzestext des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch behandelt den Schwangerschaftsabbruch. / © Harald Oppitz ( KNA )

Insgesamt sei sie irritiert, dass ohne Not an den Pfeilern des Paragrafen 218 gesägt werde.

Ihre Kritik erneuerte sie jetzt in dem Interview. Zugleich würdigte Stetter-Karp eine Tiefe, in der unterschiedliche Aspekte in den Empfehlungen betrachtet worden seien. Auch lasse die Kommission einen Gestaltungsraum für politische Entscheidungen. Stetter-Karp bezweifelte, dass mögliche Neuregelungen rasch umgesetzt würden.

Quelle:
KNA