So wurde die Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz, die Katholische Pfadfinderschaft Europas (KPE) anzuerkennen, heftig infrage gestellt.
Kirchenrechtlich erhielt die Organisation den Status eines "privaten kanonischen Vereins". Die Geschichte der Vereinigung ist konfliktbehaftet. Sie entstand 1976 als konservative Abspaltung der DPSG. Schwierig erscheint bis heute Vielen der Umgang mit Geschlechtergerechtigkeit, Rollenbildern und Vorbeugung sexualisierter Gewalt zu sein. Es gibt auch Missbrauchsvorwürfe, die sich auf die KPE und ihr Umfeld beziehen.
Kritik an KPE-Anerkennung
Auf ihrer Homepage hält die KPE fest: "Die Prävention von Missbrauch ist integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen. Ziel unserer Arbeit in der Katholischen Kirche ist es, allen Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Geiste des Evangeliums und auf der Basis des christlichen Menschenbildes einen sicheren Lern- und Lebensraum zu bieten."
Der frühere Caritas-Präsident Peter Neher nannte die Anerkennung der KPE "unerträglich". Ähnlich äußerten sich andere Mitwirkende beim Synodalen Weges. Johannes Norpoth vom Betroffenenbeirat bei der Bischofskonferenz äußerte "Unverständnis" und "blankes Entsetzen".
Norpoth forderte den Vorsitzenden der Konferenz, Bischof Georg Bätzing, und die Generalsekretärin der Bischofskonferenz, Beate Gilles, auf, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Jetzt könne es nur noch um Schadensbegrenzung gehen.
Idee eines öffentlichen Schuldeingeständnisses
Viel Raum nahm in der Diskussion die Idee eines öffentlichen Schuldeingeständnisses der katholischen Kirche zum Thema Missbrauch ein. Dabei äußerten sich alle Mitwirkenden grundsätzlich positiv. Als Beauftragter der Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich erinnerte der Trierer Bischof Stephan Ackermann daran, dass seit 1. Januar eine neue Personalaktenordnung gilt, sodass "Missbrauchsbeschuldigungen künftig in allen Diözesen verbindlich, einheitlich und transparent dokumentiert werden".
Unterschiedliche Auffassung zwischen Ackermann und Norpoth wurden bei der Frage der Entschädigung für Missbrauch deutlich. Aktuell wird laut Ackermann über eine einmalige Widerspruchsmöglichkeit gegen Bescheide der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) nachgedacht. Im Vorjahr entschied das Gremium demnach 685 Anträge, 1.598 wurden eingereicht. Norpoth sagte, angesichts "der kirchlichen Großwetterlage" seien gemeinsame erarbeitete Regelungen über die Entschädigungen sinnvoll. Die von den Bischöfen "vielfach beschworene Augenhöhe" sähe er bei der Frage nicht.
Mit Blick auf die aktuellen Debatten über die Frage, ob die Kirche allein die Missbrauchsproblematik aufarbeiten könne, sagte Ackermann, die Kirche habe von Anfang an gesagt, dass das nicht gehe. Die staatliche Beteiligung sei aber schon lange gesichert. Als Beispiel nannte er, dass auf Bistumsebene Landesregierungen je zwei Personen für die Aufarbeitungskommissionen benennen könnten.