Das Papier fand dabei eine Zustimmung von 100 Prozent der Synodalen, ist aber noch nicht beschlossen. Kritisiert wird darin, dass Missbrauch an Erwachsenen bei Beratungsangeboten und in Schutzkonzepten bislang nur eine untergeordnete Rolle gespielt habe.
Dies müsse sich ändern.
Einheitliche Verfahrensregeln
Notwendig seien beispielsweise einheitliche Verfahrensregeln im Fall von sexuellem Missbrauch von Erwachsenen in Seelsorgebeziehungen oder in anderen Abhängigkeitsverhältnissen sowie eine "klare und nachvollziehbare Aktenführung". Ebenso brauche es Regeln für eine finanzielle Unterstützung der Betroffenen, auch bei therapeutischen Maßnahmen oder juristischer Beratung. Außerdem müssten Anlaufstellen für erwachsene Frauen ausgebaut werden.
Es sei seit Jahren bekannt, dass zahlreiche Erwachsene, insbesondere erwachsene Frauen, Betroffene von geistlichem beziehungsweise sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche seien. "Gleichzeitig sind die rechtlichen Regelungen unzureichend", heißt es in dem Handlungstext, der den Titel "Maßnahmen gegen Missbrauch an Frauen in der Kirche" trägt.