Das Ablasswesen der katholischen Kirche

Teilweise oder vollkommen?

Ablass ist ein Nachlass zeitlicher Bußstrafen für Sünden, die man gebeichtet hat und die hinsichtlich der Schuld schon vergeben sind. Er stellt eine besondere Form des Umgangs mit dem Büßer dar, die nur die katholische Kirche kennt.

Beichtstuhl / © Julia Steinbrecht (KNA)
Beichtstuhl / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Entstanden ist der Ablass (lateinisch "indulgentia") aus verschiedenen Elementen des spätantiken und frühmittelalterlichen Bußwesens.

Von Nordspanien und Südfrankreich ausgehend, verliehen im 11. Jahrhundert die ersten Bischöfe einen Nachlass der auferlegten Bußstrafen, um das zunehmend starre Bußsystem für die Menschen flexibel zu halten. Mit dem Aufkommen der Lehre vom Fegefeuer (purgatorium) im 12. Jahrhundert verlagerte sich die Wirksamkeit des Ablasses ins Jenseits: Er sollte den Menschen vor der gefürchteten Zeit im Fegefeuer bewahren.

Werbeplakat für Ablässe zum Unterhalt des Kölner Doms um 1517 / © UB Köln (KNA)
Werbeplakat für Ablässe zum Unterhalt des Kölner Doms um 1517 / © UB Köln ( KNA )

Im Spätmittelalter wurde das Ablasswesen zu einer gesellschaftlich akzeptierten Form der Finanzierung von Kirchen- und Klosterbauten, Brücken oder Deichen. Hinter dem geflügelten Wort "Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt" steckte das damals gängige Versprechen, man könne durch Zahlungen für bestimmte kirchliche Zwecke die Zeit im Fegefeuer nach dem Tod verkürzen oder umgehen.

Neue Ablasslehre seit 1967

Die Kritik Martin Luthers entzündete sich an solchen sehr vereinfachten Werbesprüchen übereifriger Ablassprediger. Er sah darin eine krasse Verfälschung der christlichen Lehre von der Gnade Gottes, die nicht manipulierbar sein konnte. Damit wurde die Ablasspraxis im frühen 16. Jahrhundert zu einem Auslöser von Reformation und Kirchenspaltung. Seit dem Konzil von Trient (1545-1563) ist die Verbindung von Geld und Ablass verboten.

Papst Paul VI. an seinem Schreibtisch / © N.N. (KNA)
Papst Paul VI. an seinem Schreibtisch / © N.N. ( KNA )

Die heutige katholische Ablasslehre wurde von Papst Paul VI. 1967 neu festgelegt. Demnach unterscheidet die Kirche zwischen einem teilweisen und einem vollkommenen Ablass. Beide kann zu bestimmten Anlässen jeder Katholik erwerben, der nach Beichte, Eucharistie und Gebeten die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt. Papst Franziskus hat im April 2015 in der Bulle für das Außerordentliche Heilige Jahr der Barmherzigkeit den Ablass bestätigt.

Beichte

In der katholischen Kirche ist die Beichte Ausdruck der Umkehr des schuldig gewordenen Menschen. Im Rahmen des Bußsakraments wird der Gläubige durch einen Priester von seinen Sünden losgesprochen. Voraussetzung für die Vergebung ist erkennbare Reue, das Bekenntnis der eigenen Schuld sowie der Vorsatz, das Verhalten zu ändern und entstandenen Schaden wiedergutzumachen. Der Beichtvater ist durch das Beichtgeheimnis zu unbedingtem Stillschweigen über das Erfahrene verpflichtet. Die Verletzung des Beichtgeheimnisses wird mit schweren Kirchenstrafen geahndet.

Papst nimmt die Beichte ab (KNA)
Papst nimmt die Beichte ab / ( KNA )
Quelle:
KNA