Entstanden ist der Ablass (lateinisch "indulgentia") aus verschiedenen Elementen des spätantiken und frühmittelalterlichen Bußwesens.
Von Nordspanien und Südfrankreich ausgehend, verliehen im 11. Jahrhundert die ersten Bischöfe einen Nachlass der auferlegten Bußstrafen, um das zunehmend starre Bußsystem für die Menschen flexibel zu halten. Mit dem Aufkommen der Lehre vom Fegefeuer (purgatorium) im 12. Jahrhundert verlagerte sich die Wirksamkeit des Ablasses ins Jenseits: Er sollte den Menschen vor der gefürchteten Zeit im Fegefeuer bewahren.
Im Spätmittelalter wurde das Ablasswesen zu einer gesellschaftlich akzeptierten Form der Finanzierung von Kirchen- und Klosterbauten, Brücken oder Deichen. Hinter dem geflügelten Wort "Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt" steckte das damals gängige Versprechen, man könne durch Zahlungen für bestimmte kirchliche Zwecke die Zeit im Fegefeuer nach dem Tod verkürzen oder umgehen.
Neue Ablasslehre seit 1967
Die Kritik Martin Luthers entzündete sich an solchen sehr vereinfachten Werbesprüchen übereifriger Ablassprediger. Er sah darin eine krasse Verfälschung der christlichen Lehre von der Gnade Gottes, die nicht manipulierbar sein konnte. Damit wurde die Ablasspraxis im frühen 16. Jahrhundert zu einem Auslöser von Reformation und Kirchenspaltung. Seit dem Konzil von Trient (1545-1563) ist die Verbindung von Geld und Ablass verboten.
Die heutige katholische Ablasslehre wurde von Papst Paul VI. 1967 neu festgelegt. Demnach unterscheidet die Kirche zwischen einem teilweisen und einem vollkommenen Ablass. Beide kann zu bestimmten Anlässen jeder Katholik erwerben, der nach Beichte, Eucharistie und Gebeten die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt. Papst Franziskus hat im April 2015 in der Bulle für das Außerordentliche Heilige Jahr der Barmherzigkeit den Ablass bestätigt.