Transitzonen in Europa – Rechtslage und Praxisbeispiele

Wie gehen andere EU-Länder mit Asylbewerbern um?

Über mögliche "Transitzentren" für Asylsuchende wird seit Tagen diskutiert. Die Katholische Nachrichten-Agentur beantwortet fünf Fragen zur Rechtslage und zur Situation in den anderen EU-Mitgliedstaaten.

Transitzonen sind umstritten / ©  Jens Büttner (dpa)
Transitzonen sind umstritten / © Jens Büttner ( dpa )

Unter welchen Umständen dürfen Asylbewerber festgehalten werden?

Die EU-Regeln verbieten, Migranten allein aufgrund eines Asylantrags in Gewahrsam zu nehmen. Das ist den Staaten nur unter besonderen Umständen erlaubt, etwa bei Fluchtgefahr.

An den Landesgrenzen gelten aber laut Artikel 43 der sogenannten EU-Verfahrensrichtlinie spezielle Vorgaben: Demnach ist ausdrücklich möglich, Migranten in Transitzonen unterzubringen, während ihr Asylantrag bearbeitet wird.

Doch die Dauer ist begrenzt. Ist nach vier Wochen keine Entscheidung gefallen, soll der Asylbewerber zwecks weiterer Berbeitung seines Antrags einreisen dürfen.

Gibt es weitere Vorschriften zur Unterbringung?

Werden Migranten festgehalten, muss dies unter "menschenwürdigen" Bedingungen geschehen. So ist für Familien eine gesonderte Unterbringung vorgesehen, die ein "angemessenes Maß" an Privatsphäre gewährleistet. Minderjährige dürfen nur im "äußersten Fall" in Haft genommen werden.

Gibt es bereits EU-Länder, in denen Migranten in abgeschlossenen Einrichtungen an der Grenze untergebracht werden?

An Ungarns Grenze zu Serbien gibt es zwei umzäunte Transitzonen. Pro Tag werden einige Asylsuchende zur Registrierung eingelassen. Direkt zurückgeschickt werden Asylbewerber, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert sind oder aus einem sicheren Herkunftsland kommen.

Über alle anderen Asylanträge wird binnen einiger Monate in den Transitzonen entschieden. Wer abgelehnt wird, muss zurück nach Serbien. Ungarn argumentiert, die in den Zonen untergebrachten Migranten könnten sich frei bewegen. Schließlich stehe es ihnen frei, jederzeit nach Serbien zurückzukehren.

Gibt es noch weitere Beispiele?

In Bulgarien gibt es vier Unterkünfte für Migranten und zwei geschlossene Arrestzentren. Französische Anwälte legten vergangene Woche eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Unterkünfte für Asylbewerber in Bulgarien ein. Sie sprechen von Gewalt und "unmenschlichen" Bedingungen besonders für Afghanen.

Zudem würden die Betroffenen in der Regel nur deshalb in geschlossene Unterkünfte gebracht, weil sie Asyl beantragt hätten.

In Griechenland und Italien werden ankommende Asylbewerber in sogenannten Hotspots untergebracht. Die sind zwar per Definition nicht geschlossen, befinden sich allerdings auf Inseln. In diesen "Hotspots" werden die Asylanträge bearbeitet. In Griechenland etwa dauert das zurzeit mehrere Monate, viel länger als ursprünglich geplant.

Wie aber gehen andere EU-Länder mit Asylbewerbern um?

Frankreich hat eine relativ strikte Grenzpolitik und bilaterale Vereinbarungen mit Italien. Am südfranzösischen Grenzübergang nahe dem italienischen Ventimiglia wurden 2017 laut Angaben des französischen Innenministeriums 50.000 Menschen direkt nach Italien zurückgeschickt.

Hilfsorganisationen kritisieren, der Schutz der Migranten trete bei diesem Vorgehen in den Hintergrund. Besonders die Rechte Minderjähriger würden verletzt.

In Österreich kontrollieren auch Soldaten im sogenannten Assistenzeinsatz punktuell die Grenzen. Dänemark kontrolliert die Grenze zu Deutschland seit Anfang 2016. Dabei werden regelmäßig Menschen abgewiesen. An der deutsch-niederländischen Grenze wird normalerweise nicht kontrolliert. Doch die Niederlande versuchen, nicht anspruchsberechtigte Asylbewerber so schnell wie möglich auszuweisen.

Polen hat derweil angekündigt, seine Migrationsgesetze zu verschärfen, und will künftig mehr Asylbewerber abschieben.

Franziska Broich


Quelle:
KNA
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