Das berichtet die in Weimar erscheinende mitteldeutsche Kirchenzeitung "Glaube und Heimat" (Sonntag) unter Berufung auf das Meinungsforschungsinstitut. Danach findet die Verzichtsforderung unter Konfessionslosen mit 72 Prozent die höchste Zustimmung. An zweiter Stelle folgen die katholischen Kirchenmitglieder mit 58 Prozent, unter den landeskirchlichen Protestanten sind es 53 Prozent. An vierter Stelle stehen mit 46 Prozent die Mitglieder freikirchlicher Gemeinden, die keinerlei Staatsleistungen empfangen.
Die beiden großen Kirchen erhalten im laufenden Jahr voraussichtlich rund 520 Millionen Euro an sogenannten Staatsleistungen. Dabei handelt es sich um Zuwendungen für Erfüllung kirchlicher Aufgaben und Deckung des kirchlichen Bedarfs, die bereits vor Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung von 1919 gezahlt wurden. Die Ansprüche reichen teilweise bis in die Zeit der Reformation zurück.
Ferner erhielten 1803 zahlreiche deutsche Reichsfürsten für Gebietsverluste auf der linken Rheinseite Kirchengüter auf der rechten Rheinseite als Entschädigung. Die Fürsten verpflichteten sich im Gegenzug, den Kirchen regelmäßige Dotationen zu gewähren. Seit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 besteht ein bislang nicht eingelöster Verfassungsauftrag, diese Staatsleistungen abzulösen.