Wie Bischofssprecher Vincenzo Corrado mitteilte, hat ein am Freitag in Kraft getretenes Not-Dekret der italienischen Regierung keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Messfeiern.
Die neuen Regeln sehen eine Einteilung der Regionen in verschiedene Risikozonen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit vor, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen. Mit Blick auf die Gottesdienste gebe es aber keine Änderungen, betonte Corrado. Sie seien unter Einhaltung der bereits seit Monaten geltenden Schutzbestimmungen, etwa Mindestabständen zwischen den Teilnehmern, auch künftig möglich.
Teilweise Selbstauskunft nötig
Neu sei allerdings, dass für den Kirchenbesuch in Hochrisikozonen eine entsprechende Selbstauskunft mitgeführt werden müsse. Betroffen sind die Lombardei, Piemont, Aostatal und Kalabrien. Dort darf man - wie schon im Frühjahr - das Haus nur aus triftigem Grund verlassen.
Ein erneutes Gottesdienstverbot wie im März will die Italienische Bischofskonferenz unbedingt vermeiden. Die dann ab Mai schrittweise aufgehobene Anordnung hatte unter vielen Gläubigen Unverständnis und Proteste ausgelöst.