Wie die Diözese am Freitag mitteilte, zählten dazu auch jene Personen, die bereits Zahlungen erhalten haben.
Die katholischen deutschen Bischöfe hatten sich im September auf eine Leistungshöhe von bis zu 50.000 Euro zur Anerkennung des Leides von Missbrauchsopfern in der Kirche verständigt. Die Summe orientiert sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeld. Festgelegt werden die Zahlungen durch ein unabhängiges überdiözesanes Gremium, das auch die direkte Auszahlung an Leistungen anordnet. In begründeten Härtefällen kann dieses interdisziplinäre Gremium auch mehr als 50.000 Euro anordnen. Bislang erhielten Opfer in der Regel im Schnitt 5.000 Euro.
Neben Anerkennungsleistungen weitere Hilfen
"Ich bin sehr erleichtert und ich habe darauf gedrängt, dass wir als Deutsche Bischofskonferenz ein einheitliches Verfahren auf den Weg bringen", betonte der Aachener Bischof Helmut Dieser. "Dieses setzen wir nun im Bistum Aachen konsequent um." Das unvorstellbare Leid, das Kleriker und sonstige Kirchenmitarbeiter Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen angetan haben, könne aber allein mit finanziellen Mitteln nie wieder gut gemacht werden, so das Bistum. Deswegen biete es allen Betroffenen über die Anerkennungszahlungen hinaus weitere Hilfen durch unabhängige Beratungsstellen sowie die Erstattung von Therapien an.
Veröffentlichung im November geplant
Das Bistum Aachen hat im Sommer vergangenen Jahres eine Studie bei der Münchner Anwaltskanzlei "Westpfahl Spilker Wastl" in Auftrag gegeben. Ziel der unabhängigen Untersuchung ist, den Umgang der Bistumsverantwortlichen mit Missbrauchsfällen zu untersuchen. Dazu wurden laut Diözese alle Personalakten aus der Zeit zwischen 1965 bis 2019 - insgesamt mehr als 30.000 Dokumente - an die Kanzlei übergeben. Diese kündigte eine Veröffentlichung für November an. Zur Wahrung der Unabhängigkeit sollen der Bischof und der Generalvikar erst mit der Öffentlichkeit von den Ergebnissen erfahren.