"Empfängnisverhütung ist keine Gesundheitsfürsorge, und die Regierung hätte niemals von vornherein vorschreiben dürfen, dass Arbeitgeber sie bereitstellen", erklärte die US-Bischofskonferenz (USCCB) am Mittwoch (Ortszeit).
Die Diskriminierung gläubiger Menschen durch die Regierung habe ein Ende, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme des Vorsitzenden des Ausschusses für Religionsfreiheit, Erzbischof Thomas G. Wenski, und des Vorsitzender des Ausschusses für Lebensschutz, Erzbischof Joseph F. Naumann.
Kein Handeln mehr gegen moralische Überzeugungen
Auch die Kläger vom Orden der "Little Sisters of the Poor" zeigten sich "überglücklich, dass der Supreme Court den Orden das Recht zuspricht, nicht gegen dessen moralischen Überzeugungen handeln zu müssen".
Das oberste Gericht der USA hatte Ausnahmen für religiöse Organisationen bei der Gestaltung von Krankenversicherungs-Policen für zulässig erklärt. In der deutlichen 7:2-Entscheidung des Supreme Court vom Mittwoch ging es um die Frage, ob der Staat Arbeitgeber zwingen darf, etwas zu tun, das gegen ihre religiösen Überzeugungen verstößt.
Konkret ging es um die Finanzierung von Policen, die Frauen kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln geben. Die unter Barack Obama beschlossene Gesundheitsreform verlangt, dass Versicherungen grundsätzlich die Kosten für alle von der Gesundheitsbehörde FDA zugelassenen Verhütungsmethoden abdecken.
Mindestens 70.000 Frauen verlieren Zugang zu Pille auf Krankenschein
Ausdrücklich ausgenommen sind religiöse Organisationen selber, nicht aber Schulen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen, die mit Kirchen assoziiert sind. Dagegen hatte der Orden der "Little Sisters of the Poor" geklagt. Diese müssen nach dem Gerichtsurteil nun nicht mehr indirekt für Verhütungsmittel bezahlen. Ruth Bader Ginsburg und Sonia Sotomayor stimmten als einzige Richterinnen gegen die Ausnahme.
Als praktische Konsequenz werden zwischen 70.000 und 126.000 Frauen den Zugang zur "Pille auf Krankenschein" verlieren.