So heißt es in einer Erklärung wenige Tage vor den Zwischenwahlen am 8. November.
Die Bischöfe verweisen dabei auf Canon 216 des kanonischen Rechts. Demnach darf sich keine Initiative "katholisch" nennen, die nicht ausdrücklich von der Kirche dazu autorisiert ist. Zuständig dafür sei in den meisten Fällen der Ortsbischof, so die Erklärung.
Glaube soll Politik beeinflussen, nicht anders herum
Grundsätzlich gelte, dass der Glaube die persönliche politische Einstellung beeinflussen solle und nicht die parteipolitische Präferenz den Glauben.
Die Bischöfe verweisen unter anderem auf ein Youtube-Video, das den Wählern Informationen und Hilfe für die Stimmabgabe bieten soll, sowie auf ein Wahldokument mit dem Titel "Aufruf zur politischen Verantwortung".