Der Vatikan greift weiter in die Gründung neuer Glaubensvereinigungen auf Bistumsebene ein. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten päpstlichen Reskript muss der Diözesanbischof künftig bereits vor Gründung einer "öffentlichen Vereinigung von Gläubigen", die perspektivisch eine Ordensgemeinschaft mit diözesanem Recht werden soll, eine schriftliche Genehmigung bei der Vatikanbehörde für geistliche Orden einholen.
Von dieser Neuregelung, die mit Veröffentlichung im "Osservatore Romano" in Kraft tritt, sind sowohl Institute des geweihten Lebens als auch Gesellschaften des apostolischen Lebens betroffen. Damit greift der Vatikan bereits zum wiederholten Male in die Ordnung von christlichen Gemeinschaften ein.
Kirchliches Gesetzbuch bereits geändert
Im Herbst 2020 hatte Papst Franziskus mit dem Motu Proprio "Authenticum charismatis" das kirchliche Gesetzbuch Codex Iuris Canonici (CIC) bereits entsprechend geändert. Seither dürfen Diözesanbischöfe nur mit vatikanischer Zustimmung in ihrem "Gebiet durch förmliches Dekret Institute des geweihten Lebens gültig errichten". Ziel der Änderungen sei, so die Formulierung im Motu Proprio, zu verhindern, dass "voreilig unzweckmäßige oder kaum lebensfähige Institute entstehen".
"Institute des geweihten Lebens" werden in der katholischen Kirche Gemeinschaften genannt, deren Mitglieder sich durch öffentliche Gelübde zu einem Leben in Ehelosigkeit, Armut und Gehorsam verpflichten. In "Gesellschaften des apostolischen Lebens" leben die Mitglieder gemeinschaftlich zusammen, jedoch ohne Ordensgelübde abzulegen. Ausgeschlossen ist aber ein Leben in Ehelosigkeit, Armut und Gehorsam nicht.