Das 54 Seiten lange Dokument regelt den Aufbau der Kurie, darunter die Zuschnitte der Ministerien (vatikanisch "Dikasterien"), Justiz- und Wirtschaftsorgane sowie weiterer Büros und Einrichtungen des Heiligens Stuhls.
Neu ist ein "Dikasterium für Evangelisierung", also die Verkündigung und Verbreitung der christlichen Botschaft. Die Behörde besteht aus der bisherigen alten Missionskongregation, "Propaganda fide" genannt, und dem 2010 von Benedikt XVI. gegründeten Rat für Neuevangelisierung. Diese Behörde soll künftig vom Papst selbst geleitet werden; ihm zur Seite stehen zwei Pro-Präfekten. Zusammengelegt werden auch die Bildungskongregation und der Päpstliche Kulturrat zum "Dikasterium für Kultur und Erziehung".
Personalien noch offen
Wer von den bisherigen Behördenleitern die jeweils neue, fusionierte Einrichtung leiten soll, ist noch offen. Chef der Missionskongregation ist der philippinische Kurienkardinal Luis Tagle (64); dem Rat für Neuevangelisierung steht bisher Erzbischof Rino Fisichella (70) vor. Kardinal Giuseppe Versaldi (78), Chef der Bildungsbehörde, dürfte bald in Ruhestand gehen; ebenso der Leiter des Kulturrates, Kardinal Gianfranco Ravasi (79).
Außerdem wertete Franziskus das bisherige Amt des päpstlichen Almosenmeisters zu einem "Dikasterium für den Dienst der Nächstenliebe" auf. Es soll im Namen des Papstes in Fällen besonderer Bedürftigkeit oder sonstiger Not weltweit gezielte Hilfe leisten und koordinieren. Der bisherige Sozialbeauftragte des Papstes, Kardinal Konrad Krajewski (58), dürfte das Amt behalten.
Die Veröffentlichung der Konstitution war seit mehreren Jahren erwartet worden. Schon kurz nach seinem Amtsantritt 2013 hatte Franziskus einen eigenen Kardinalsrat geschaffen. Diesem gehört auch der Münchner Kardinal Reinhard Marx (68) an. Die meisten Reformmaßnahmen hat der Papst seither bereits erlassen. Es stünden nur noch wenige aus, hatte er 2021 angekündigt.
Reform für wirksamere Evangelisierung
Die Reform soll laut der neuen Konstitution ein Mittel sein, "um ein starkes christliches Zeugnis zu geben; um eine wirksamere Evangelisierung zu fördern; um einen fruchtbareren ökumenischen Geist zu unterstützen; um einen konstruktiveren Dialog mit allen zu fördern".
Zudem sollten die von den Kardinälen 2013 gewünschten Veränderungen "die Identität der Römischen Kurie selbst weiter verfeinern". Deren Aufgabe ist demnach, "dem Nachfolger Petri bei der Ausübung seines höchsten Hirtenamtes zum Wohl und zum Dienst der Gesamtkirche und der Teilkirchen beizustehen".
Auch Laien dürfen nun Behörden leiten
Mit der lang erwarteten Kurienreform im Vatikan können dort künftig auch Laien, Männer wie Frauen, Behörden leiten. Jede Kurieninstitution erfülle ihre Aufgabe kraft der vom Papst übertragenen Vollmacht; daher könne jeder und jede Gläubige "den Vorsitz in einer Abteilung oder einem Gremium übernehmen", wenn die Person "über besondere Kompetenzen, Leitungsbefugnisse und Funktionen verfügt", heißt es. Die Reform soll am Pfingstsonntag (5. Mai) in Kraft treten.
Die Mitglieder der päpstlichen Zentralverwaltung sollen laut der neuen Kurienverfassung unter Bischöfen, Priestern, Diakonen, Mitgliedern von Orden und geistlichen Gemeinschaften sowie Laien ausgewählt werden. Entscheidend sei, dass sie sich auszeichnen durch professionelle Kompetenz, geistliches Leben, pastorale Erfahrung, Nüchternheit und Liebe zu den Armen, Gemeinschaftssinn sowie die "Fähigkeit, die Zeichen der Zeit zu erkennen".
Auch regelt die lang erwartete Reform die Altersgrenze für Kurienämter neu. Künftig muss spätestens mit 80 Jahren dem Papst der Rücktritt angeboten werden. Ernennungen erfolgen weiterhin zunächst auf fünf Jahre, können aber verlängert werden.