Katholische Verbände fordern Maßnahmen gegen ein aus ihrer Sicht höheres Armutsrisiko von Frauen. "Wir brauchen eine Abschaffung der Steuerklasse V", sagte die Vorständin für Sozial- und Fachpolitik des Deutschen Caritasverbands, Eva M. Welskop-Deffaa, am Montag. Ehepartner in dieser Steuerklasse zahlen auf ihr niedrigeres Einkommen im Verhältnis viel höhere Steuern. Kritiker meinen, dass dies Frauen von der Berufstätigkeit abhält. Die Caritas-Expertin forderte ebenfalls eine Reform des Ehegüterrechts, damit beide Ehepartner gleichermaßen vom hinzugewonnenen Vermögen profitierten.
Caritas, der Katholische Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit (IN VIA) und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) stellten anlässlich einer Tagung in Berlin weitere Forderungen zum aus ihrer Sicht erhöhten Armutsrisiko von Frauen auf: So sollten etwa Zeiten der Kindererziehung und der Sorge für Angehörige bei der Rente stärker berücksichtigt werden.
"Tradierte Rollenbilder in Betrieben und in Familien"
"Der berufliche Wiedereinstieg von Frauen ist immer noch durch tradierte Rollenbilder in Betrieben und in Familien erschwert", sagte die Bundesgeschäftsführerin des SkF, Renate Jachmann-Willmer. Es brauche gezielte Unterstützung. "Dazu gehört für uns, dass vollzeitnahe oder Vollzeiterwerbstätigkeit für Mütter und die Übernahme von Leitungsaufgaben auch in Teilzeit aktiv gefördert werden." Zudem müsse die Bezahlung in Sorge- und Pflegeberufen, in denen zumeist Frauen tätig seien, deutlich angehoben werden.
IN VIA-Generalsekretärin Marion Paar wies darauf hin, dass das Armutsrisiko nach Trennung und Scheidung deutlich erhöht sei. Alleinerziehende verdienten meist nicht genug, um ihre eigene Existenz und die der Kinder zu sichern. Davon seien besonders Frauen betroffen, da die Kinder meist bei ihnen lebten. "Neben einer verlässlichen Kinderbetreuung ist eine angemessene Arbeitsteilung der Sorge- und Erziehungsarbeit zwischen den Eltern eine wichtige Voraussetzung für den Zugang zur Erwerbsarbeit", sagte Paar.
Über die Abschaffung des Ehegattensplittings wird seit Langem diskutiert. Zuletzt war vergangene Woche bekannt geworden, dass der unabhängige wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums den Schritt empfiehlt. Im Koalitionsvertrag sei dies allerdings nicht vorgesehen, betonte daraufhin eine Sprecherin des Ministeriums.