Bei dem am Donnerstag von der Deutschen Bischofskonferenz vorgestellten Verfahren seien noch viele Fragen offen, erklärte die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs am Freitag in Berlin. Vieles bleibe vage.
Missbrauchsopfer mit einbeziehen
Betroffene müssten dabei konsequent in den Gestaltungsprozess zu Aufarbeitung und Entschädigung einbezogen werden, forderte die Kommission. Bislang sei noch nicht klar, wie genau der Prozess gestaltet werden solle.
Zugleich würdigt das Gremium, dass die Bischofskonferenz ihr Vorgehen zur Anerkennung des Leids Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs verändert und das zunächst angewandte Modell der Anerkennungszahlen verbessert habe. Zugleich habe sie aber die zwischenzeitlich im Raum stehenden, wesentlich höheren Anerkennungssummen wieder zurückgezogen.
Aufarbeitung in allen Bistümern
"Wenn die Kirche ihren Reformprozess glaubwürdig beschreiten will, bedarf es dringend eines umfassenden Gesamtkonzeptes für die Aufarbeitung in allen Bistümern", forderte die Kommission. Jedes der 27 Bistümer müsse Verantwortung übernehmen und eine unabhängige Aufarbeitung beginnen. "Diese muss an den Rechten von Betroffenen ausgerichtet sein."