Münchner Missbrauchs-Gutachten kommt am 20. Januar

Veröffentlichung nach Verschiebung

Das mit Spannung erwartete Gutachten zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im Erzbistum München und Freising wird am 20. Januar veröffentlicht. Das teilte die damit beauftragte Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl in München mit.

Türme der Liebfrauenkirche in München / © haraldmuc (shutterstock)
Türme der Liebfrauenkirche in München / © haraldmuc ( shutterstock )

Brisant daran ist, dass im Untersuchungszeitraum 1945 bis 2019 prominente Kirchenmänner an der Spitze des Erzbistums standen, allen voran der inzwischen emeritierte Papst Benedikt XVI., damals noch als Joseph Ratzinger, außerdem die Kardinäle Friedrich Wetter und Reinhard Marx, zudem Michael Faulhaber, Joseph Wendel sowie Julius Döpfner.

Veröffentlichung verschoben

Ursprünglich sollte es im vergangenen Jahr veröffentlicht werden. Die Verschiebung begründeten die Anwälte im November mit neuen Erkenntnissen. Die Kanzlei hatte zudem stets betont, die Ergebnisse eigenverantwortlich zu präsentieren. Auch die Repräsentanten der Erzdiözese München und Freising würden die Ergebnisse erst im Zuge der Präsentation erfahren. Die Veranstaltung ab 11.00 Uhr soll aus dem Haus der Bayerischen Wirtschaft in München via Livestream übertragen werden.

Auftrag der Kanzlei ist es nach eigenen Angaben, sämtliche Fälle sexuellen Missbrauchs "im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeit und Angemessenheit der Sachbehandlung" zu prüfen und auch mögliche systemische Defizite zu benennen. Außerdem wolle man "gegebenenfalls und soweit rechtlich möglich" diejenigen Repräsentanten des Erzbistums benennen, die nach Einschätzung der Juristen im Untersuchungszeitraum "möglicherweise fehlerhaft oder unangemessen im Zusammenhang mit der Behandlung von Fällen sexuellen Missbrauchs gehandelt haben".

Für andere Bistümer als Gutachter tätig

Die Münchner Kanzlei war bereits in zwei anderen deutschen Bistümern als Gutachter tätig. In Aachen wurde ihre Untersuchung veröffentlicht, in Köln nicht. Der dortige Kardinal Rainer Maria Woelki machte methodische Mängel und äußerungsrechtliche Probleme geltend und beauftragte eine andere Kanzlei. Erst als deren Gutachten veröffentlicht war, konnten Interessierte und Journalisten die WSW-Untersuchung einsehen. Vollständig veröffentlicht wurde sie bisher nicht.

Bereits 2010 hatte die Kanzlei ein erstes Missbrauchsgutachten für das Erzbistum München und Freising erstellt. Auch dieses wurde nie komplett veröffentlicht. Zur Begründung verwies die Bistumsleitung auf den Datenschutz.


Eingang zum Büro der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl  / © Dieter Mayr (KNA)
Eingang zum Büro der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl / © Dieter Mayr ( KNA )
Quelle:
KNA
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