Verwaltungsgericht stuft Söders Kreuzerlass als rechtens ein

Richter weisen Revisionen zurück

Der Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder ist nicht rechtswidrig. Das
Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Freistaat Bayern die im Eingangsbereich seiner Dienstgebäude angebrachten Kreuze nicht entfernen muss.

Markus Söder / © Peter Kneffel (dpa)
Markus Söder / © Peter Kneffel ( dpa )

Die Richter wiesen die Revisionen des Bundes für Geistesfreiheit zurück. Dieser hielt die Vorschrift von 2018 für rechtswidrig und wollte auf dem Klageweg den Freistaat zum Abhängen der Kreuze verpflichten.

Bloße Verwaltungsvorschrift

Zur Begründung führte das Gericht an, es handele sich um eine bloße Verwaltungsvorschrift ohne rechtliche Außenwirkung. Die angebrachten Kreuze stellten zwar für den objektiven Betrachter ein zentrales Symbol des christlichen Glaubens dar, beschränken aber die Kläger nicht in ihren im Grundgesetz verankerten Freiheiten.

Weiter führten die Richter aus: Der Grundsatz religiös-weltanschaulicher Neutralität verlange vom Staat keinen vollständigen Verzicht auf religiöse Bezüge im Sinne einer strengen Laizität, sondern verpflichte ihn zur Offenheit gegenüber der Vielfalt weltanschaulich-religiöser Überzeugungen und verbiete ihm die Identifikation mit einem bestimmten Glauben. 

Keine Identifizierung 

Dem stehe das Anbringen der Kreuze im Eingangsbereich von Behörden nicht im Weg, zumal der Freistaat in der Verordnung erkläre, dass das Kreuz Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns sei, nicht aber eine Identifizierung mit christlichen Glaubenssätzen.

Die Vorschrift lautet: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen." Das grundrechtliche Diskriminierungsverbot wegen des Glaubens in Verbindung mit demverfassungsrechtlichen Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates werde damit nicht verletzt, so das Bundesverwaltungsgericht.

Kontroverse um Söders Vorschrift

Der Bund für Geistesfreiheit hatte nach der mündlichen Verhandlung am vergangenen Donnerstag erneut bekräftigt, er werde den Klageweg notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht weiterverfolgen.

Die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wenige Monate vor der Landtagswahl 2018 medienwirksam präsentierte Regel wurde auch in Kirchenkreisen kontrovers diskutiert. Inzwischen ist die öffentliche Debatte verstummt.

(Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde am 19.12.2023 um 14:43 Uhr aktualisiert.)

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über bayerischen Kreuzerlass

Der umstrittene Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) steht am Donnerstag beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand. Der 10. Senat verhandelt über die Vorschrift, laut der seit 2018 in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss. Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (bfg) hatte gegen die Regelung geklagt - und im Sommer vorigen Jahres vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine Niederlage kassiert.

Mit dem Kreuzerlass in der Kritik: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder / © Peter Kneffel (dpa)
Mit dem Kreuzerlass in der Kritik: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder / © Peter Kneffel ( dpa )
Quelle:
KNA