Bistum Mainz verhängt Haushaltssperre wegen Corona-Krise

Virus bringt Finanzen in Schieflage

Die Auswirkungen werden spürbar: Angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hat der Mainzer Weihbischof und Generalvikar Udo Markus Bentz für das gesamte Bistum ab 20. April eine Haushaltssperre verhängt.

Kreuzgang im Mainzer Dom / © Harald Oppitz (KNA)
Kreuzgang im Mainzer Dom / © Harald Oppitz ( KNA )

Das bedeute, dass alle bereits in den Haushalten bewilligten Ausgaben sowie Stellenausschreibungen zunächst ausgesetzt seien und der Zustimmung des Generalvikars bedürften, teilte die Diözese am Dienstag mit. Bentz ist auch Ökonom des Bistums.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Finanzlage

Der Finanzdirektor des Bistums, Christof Molitor, sagte, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Finanzlage des Bistums Mainz und der Kirchengemeinden seien zwar noch nicht voll absehbar. Es zeichneten sich jedoch ein massiver Rückgang des Kirchensteueraufkommens und Einnahmeverluste durch Schließungen von Bildungs- und Tagungshäusern ab.

Zu rechnen sei auch mit einem Ausfall von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kitas und Schulen, Zahlungsausfällen bei der Erwachsenen- und Familienbildung, sowie zusätzlichen Kosten für den kurzfristen Ausbau der digitalen Infrastruktur wie Videokonferenzen und Homeoffice-Arbeitsplätzen. Schließlich gebe es einen Ausfall von Kollekten und Mieteinnahmen etwa in Pfarr- und Gemeinderäumen.

Sollte sich die Lage ab Mai normalisieren und es schnell wieder zu einer wirtschaftlichen Erholung kommen, rechne man bei einem geplanten Haushaltsvolumen von 357 Millionen Euro im Jahr 2020 und einem geplanten Jahresfehlbetrag von 32 Millionen Euro mit zusätzlichen Belastungen von 50 bis 60 Millionen Euro, so Molitor.

Einsparpotenziale nutzen

Durch die zusätzlichen Belastungen der Corona-Krise gerieten nun auch "vermehrt Kirchengemeinden in eine finanziell schwierige Situation", sagte der Finanzdirektor weiter. Einsparpotenziale ergäben sich insbesondere durch eine Reduzierung des Immobilienbestands und damit verbundenen geringeren Betriebs- und Instandhaltungsaufwendungen.

Von den Restriktionen der haushaltswirtschaftlichen Sperre seien die Lohn-, Gehalts- und Pensionsverpflichtungen gegenüber den Mitarbeitenden, sowie Aufwendungen, die sich aus bestehenden, vertraglichen Verpflichtungen für die Körperschaft Bistum Mainz ergeben, ausgenommen. Hierbei handele es sich insbesondere um Strom, Wasser, Heizung, Telefon, Versicherungen, Miete und Leasing.


Udo Markus Bentz, Weihbischof in Mainz / © Harald Oppitz (KNA)
Udo Markus Bentz, Weihbischof in Mainz / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA