Vor 25 Jahren wurde Paragraf 175 gestrichen

Der Anti-Schwulen-Paragraf

In Saudi-Arabien, Pakistan oder im Iran droht Homosexuellen die Todesstrafe, in etwa 70 weiteren Ländern Gefängnis. In Deutschland können Schwule und Lesben dagegen seit Oktober 2017 heiraten und seit 25 Jahren straffrei schwul sein.

Autor/in:
Anna Fries
Homosexuelles Paar in Stuttgart / © Daniel Naupold (dpa)
Homosexuelles Paar in Stuttgart / © Daniel Naupold ( dpa )

Homosexuell sein und das öffentlich leben – das war in Deutschland lange Zeit nicht nur ein Tabu, sondern konnte sogar bestraft werden. Vor 25 Jahren schaffte der Bundestag das entsprechende Gesetz endgültig ab.

Die Lebensform scheint hierzulande weitgehend akzeptiert. Dennoch schlägt das Thema immer wieder Wellen, etwa wenn es um sogenannte Konversionstherapien geht oder um die Frage, ob schwule Männer katholische Priester werden dürfen. 

Manche betrachten gleichgeschlechtliche Beziehungen als "sittenwidrig, unnatürlich, jugendgefährdend, nicht von Gott gewollt".

Der "Gummiparagraf"

Von der Gründung des Deutschen Reichs 1871 bis 1994 drohte Homosexuellen in Deutschland noch strafrechtliche Verfolgung. Basis dafür war der Paragraf 175 im Strafgesetzbuch. 

In der ursprünglichen Fassung von 1871 heißt es dort: "Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts [...] begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden." Als Maßstab galt ein Verstoß gegen die Sitte.

Die Nationalsozialisten verschärften den Paragrafen 1935 und weiteten das Strafmaß von mehreren Monaten auf bis zu zehn Jahre aus. Strafbar war nicht mehr nur Sex zwischen Männern, sondern jegliches Verhalten, das als "unzüchtig" eingestuft wurde. 

Paragraf 175 wurde ein "Gummiparagraf", wie Markus Ulrich vom deutschen Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sagt: "Jeder Blick, jeder Brief konnte als unsittliches Verhalten aufgefasst werden und galt damit als strafbar." Schätzungsweise 50.000 Männer wurden zur NS-Zeit verurteilt, viele von ihnen in Konzentrationslager deportiert.

Nicht nur ein juristisches Problem

Die Bundesrepublik blieb 1949 bei der Version; Homosexualität war weiter strafbar. Die Bundesverfassungsrichter urteilten 1957, das Gesetz verstoße nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. 

Sie begründeten das nicht zuletzt mit dem Einfluss der beiden großen Kirchen in Deutschland, "aus deren Lehren große Teile des Volkes die Maßstäbe für ihr sittliches Verhalten entnehmen". Entscheidend sei, dass diese "die gleichgeschlechtliche Unzucht als unsittlich verurteilen".

Der Münchner Jurist Martin Burgi gibt in einem Gutachten für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu bedenken, dass diese Urteile nicht nur strafrechtlich relevant gewesen seien. Homosexualität sei von der Gesellschaft als "abnorme, krankhafte und asoziale Verhaltensweise" eingestuft worden. 

Schwulsein erst ab 18

Schwulen und Lesben drohte damit soziale Ausgrenzung und der Verlust der bürgerlichen Existenz. Vermieter und Arbeitgeber konnten ihnen kündigen, Familien wandten sich ab.

Das änderte sich in den 1960er Jahren. Die erste entscheidende Gesetzreform kam 1969: Homosexualität an sich ist seitdem nicht mehr strafbar. Für Homosexuelle galt jedoch weiter eine strengere Altersschutzgrenze für sexuelle Handlungen als für heterosexuelle Paare. Dahinter stand mutmaßlich der Gedanke, dass Jugendliche zum "Schwulsein" verleitet werden könnten.

Die erste Schwulen-Demo Deutschlands

Im Zuge der Wiedervereinigung fiel das Gesetz am 11. Juni 1994 schließlich ganz weg. Die öffentliche Wahrnehmung veränderte sich: 1972 fand in Münster die erste Schwulen-Demo Deutschlands statt, wenige Jahre später der erste Christopher Street Day. 

Noch in den 1980er Jahren konnten Städte Versammlungen Homosexueller aber mit dem Argument der Jugendgefährdung auflösen. Jurist Burgi spricht von "unwürdigen Verfolgungs- und Überwachungsmaßnahmen".

Heute können Männer, die auf Basis von Paragraf 175 verurteilt wurden, auf Entschädigung klagen. Der Deutsche Bundestag verabschiedete vor zwei Jahren ein entsprechendes Gesetz.

Was ist mit Priestern?

Die Kirchen ringen aktuell weiter darum, wie sie mit Schwulen und Lesben umgehen. Der katholische Katechismus mahnt, homosexuellen Männern und Frauen "mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen" und sie keinesfalls "in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen".

Anders als einige evangelische Landeskirchen lehnt die katholische Bischofskonferenz eine kirchliche Eheschließung für schwule und lesbische Paare aber weiterhin ab. Einige Priester und auch Bischöfe zeigen sich aber offen für eine Segnung dieser Paare.

"Ehe für alle" in Deutschland

Seit dem 1. Oktober 2017 dürfen schwule und lesbische Paare in Deutschland heiraten. Mit der "Ehe für alle" können gleichgeschlechtliche Paare, für die bislang nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft möglich war, dann auch gemeinsam Kinder adoptieren. Die Öffnung für die "Ehe für alle" hatte der Bundestag am 30. Juni mit einer deutlichen Mehrheit beschlossen. Den Bundesrat passierte das Gesetz eine Woche später.

Ehe für alle / © Jörg Sarbach (dpa)
Ehe für alle / © Jörg Sarbach ( dpa )
Quelle:
KNA