"Ich bitte darum, diese Öffnung behutsam vorzunehmen und die Anordnungen für die Feier der Eucharistie sorgfältig zu beachten", schreibt Bischof Franz Jung im Begleitbrief zu seinem am Freitag veröffentlichten Dekret.
Wo es naheliege, könnten auch die anderen Gottesdienstformen wie Eucharistische Anbetung, Andachten, Tagzeitenliturgien und Wort-Gottes-Feiern weiter gepflegt werden.
Als Bischof für Gesundheit der Gläubigen verantwortlich
Nach den Worten des Bischofs liegt es im Ermessen der Verantwortlichen, angemessen mit der Situation umzugehen. "Da es an keinem Ort zu Verstößen gegen die geltenden Bestimmungen kam, bin ich zuversichtlich, dass wir auch den nächsten Schritt verantwortungsvoll gehen können."
In einer ersten Phase waren im Bistum Würzburg ab dem 4. Mai zunächst öffentliche Gottesdienste ohne Kommunionspendung wieder erlaubt. Er nehme damit eine staatliche Empfehlung aus dem bayerischen Gesundheitsministerium ernst, hatte Jung damals auf Nachfrage gesagt. Als Bischof sei er auch für die Gesundheit der Gläubigen verantwortlich.
In vielen Gemeinden gab es noch gar keine Gottesdienste
Die Rückmeldungen aus den Dekanaten zu den nicht-eucharistischen Gottesdiensten hätten ein sehr vielgestaltiges Bild ergeben, schreibt Jung. Aufgrund des enormen organisatorischen Aufwands und der begrenzten Ressourcen sei das Angebot "relativ überschaubar" gewesen.
Einige Gemeinden hätten sich sogar dazu entschieden, bisher noch gar keine öffentlichen Gottesdienste zu feiern. Ausdrücklich dankt der Bischof allen, die sich mit dieser Beschränkung schwer getan, sie aber "loyal mitgetragen" hätten.
Auch Tauffeiern von Kindern sind laut Mitteilung ab 21. Mai unter Auflagen wieder erlaubt. Erwachsenentaufen müssten weiter verschoben werden. Beisetzungen dürften entsprechend der staatlichen Vorgaben vom 13. Mai mit bis zu 50 Personen - zusätzlich zu den Bestattern und dem liturgischen Dienst - stattfinden. Dabei seien die Sicherheitsmaßnahmen zu Gottesdiensten im Freien einzuhalten.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bleiben untersagt
Wallfahrten und Prozessionen blieben vorerst verboten. So entfielen in diesem Jahr auch die Fronleichnamsprozessionen im Bistum Würzburg. Alle sonstigen öffentlichen kirchlichen Veranstaltungen sowie alle Treffen, Gruppenstunden und Ähnliches von kirchlichen Vereinigungen in geschlossenen Räumen seien untersagt.