Hintergrund sei die angestrebte Modernisierung des Kirchenvorstandsrechts, die Anfang 2024 in Kraft treten soll. Die Amtszeit der derzeitigen Gremienmitglieder verlängere sich damit um ein Jahr.
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen einer Gemeinde. Er besteht aus dem leitenden Pfarrer und gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern sowie weiteren aufgrund besonderer Rechtstitel Berechtigten.
Digitaler und kürzere Amtszeit
Die Bistümer hatten im März einen Entwurf für die neue Regelung vorgelegt. Er sieht unter anderem vor, dass die Kirchenvorstände künftig digital tagen können und die Wahlperiode von bisher sechs auf vier Jahre verkürzt wird. Damit das neue kircheninterne Gesetz in Kraft treten kann, muss zuvor ein Landesgesetz von 1924, das die Belange bislang regelt, aufgehoben werden. Dazu sei man derzeit im Austausch mit dem Land, hieß es.