Was ändert sich im kommenden Jahr für Familien?

Bürgergeld-Sätze und Elterngeld

Vieles wird teurer werden – nochmal verschärft durch die Haushaltskrise. Aber 2024 bringt wichtige familien- und sozialpolitischen Änderungen. So steigen unter anderem die Sätze für das Bürgergeld und den Mindestlohn.

Autor/in:
Birgit Wilke
Eine Frau mit einem Geldbeutel und Geldscheinen / © sebra (shutterstock)
Eine Frau mit einem Geldbeutel und Geldscheinen / © sebra ( shutterstock )

Bürgergeld

Die Regelsätze des Bürgergeldes steigen zum 1. Januar deutlich um zwölf Prozent: Alleinstehende Erwachsene erhalten beispielsweise ab Januar 563 Euro im Monat - 61 Euro mehr als bisher. 

Elterngeld

Die Ampel-Koalition plant eine neue Einkommensgrenze für das Elterngeld: Ab 1. April soll die Grenze für Paare von bislang 300.000 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen gesenkt werden. Ein Jahr später soll sie auf 175.000 Euro sinken. Die Grenze sinkt also nicht so stark wie ursprünglich vorgesehen. Geplant waren zunächst 150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen.

Erwerbsminderungsrente

Etwa drei Millionen Menschen in Deutschland beziehen eine Erwerbsminderungsrente. Sie erhalten ab Juli 2024 mehr Geld. Die Erhöhung hängt vom Rentenbeginn ab.

  • Lag der Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014, gibt es einen Zuschlag von 7,5 Prozent.
  • Wer die Rente erstmals zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 bezogen hat, erhält einen Zuschlag von 4,5 Prozent. Die Rentenversicherung prüft, wer davon profitiert, und zahlt den Zuschlag ohne Antragstellung aus. 

Kinderkrankengeld

Mütter und Väter können für 2024 und 2025 jeweils für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende für 30 Tage. Die Regelung gilt für Kinder unter zwölf Jahren. Vor der Corona-Pandemie waren es 10 für Eltern, 20 für Alleinerziehende.

Mindestlohn

Am 1. Januar wird der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben (ein Jahr später dann auf 12,82 Euro). Der Anstieg entspricht einem Plus von 6,8 Prozent. Der Beschluss geht auf eine Empfehlung der Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vom Juni zurück.

Quelle:
KNA