Die Reform von Elterngeld und Elternzeit

Was ändert sich und wer profitiert davon?

Elterngeld zählt zu den staatlichen Familienleistungen. Mehr als sieben Milliarden Euro werden dafür pro Jahr ausgegeben. Nun hat der Bundestag eine Reform von Elterngeld und Elternzeit beschlossen. Ein kurzer Überblick.

Autor/in:
Birgit Wilke
Eltern mit Kinderwagen / © LightField Studios (shutterstock)
Eltern mit Kinderwagen / © LightField Studios ( shutterstock )

Was ändert sich?

Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit für Eltern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, von 30 auf 32 Stunden angehoben wird. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern ermöglicht, soll künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden bezogen werden können.

Zudem soll sich der Bezug des Basiselterngeldes von 300 Euro um einen auf 13 Monate verlängern, wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin liegt. Bei mindestens acht Wochen verlängert sich der Anspruch auf 14 Monate, bei zwölf Wochen auf 15 Monate und bei 16 Wochen auf 16 Monate.

Warum war eine neue Reform aus Sicht der Bundesregierung erforderlich?

Ziel des Gesetzes soll es sein, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu erleichtern und mehr partnerschaftliches Handeln der Eltern zu ermöglichen. So soll etwa die Regelung, die Arbeitszeit auf 32 Stunden zu erhöhen, eine Vier-Tage-Woche ermöglichen. Zudem sollte die besondere Situation von Familien mit Frühgeburten berücksichtigt werden.

Wer profitiert davon?

Es profitieren vor allem die Eltern, die während des Elterngeldbezugs beide in Teilzeit arbeiten. Zudem haben Eltern von zu früh geborenen Kindern zusätzliche Elternzeit.

Was kostet die Reform?

Die Reform soll kostenneutral sein. So soll die Flexibilisierung durch eine Absenkung der Einkommensgrenze für den Bezug des Elterngeldes finanziert werden. Konkret sollen Eltern, die gemeinsam über ein Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro verfügen, kein Elterngeld mehr beziehen können. Bislang lag die Einkommensgrenze bei

500.000 Euro Jahreseinkommen. Nach Angaben der Regierung betrifft die Regelung etwa 7.000 der derzeitigen Bezieher des Elterngeldes. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,4 Prozent. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende soll unverändert bei 250.000 Euro liegen. Derzeit liegen die Kosten für das Elterngeld bei jährlich mehr als sieben Milliarden Euro.

Ab wann gilt sie?

Das Gesetz soll am 1. September 2021 in Kraft treten. Es muss noch den Bundesrat passieren.


Quelle:
KNA