Die weiteren Corona-Regeln für religiöse Zusammenkünfte richten sich nach der Inzidenz auf Stadt- oder Kreisebene, wie der Leiter des Katholischen Büros NRW, Antonius Hamers, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte.
Er vertritt die fünf NRW-Bistümer Aachen, Essen, Münster, Köln und Paderborn bei der Landesregierung in Düsseldorf.
Verschärfung wegen gestiegener Inzidenz
In Kreisen und Städten mit "Inzidenzstufe 0" müssen die Teilnehmenden laut Hamers keinen Abstand einhalten, keine Maske tragen und dürfen ohne Einschränkungen singen.
Gelte lokal die "Inzidenzstufe 1", sei Abstand zu halten, und der Mund-Nase-Schutz dürfe nur am Sitzplatz abgenommen werden.
Zudem sei Gemeindegesang nur mit Maske zulässig - es sei denn, alle Gottesdienstbesucher seien getestet, geimpft oder genesen oder es befände sich in der Kirche nur eine Person pro zehn Quadratmeter. Da acht Tage in Folge die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz über zehn lag, hat NRW die Corona-Regeln leicht verschärft.
Seit Montag gilt landesweit die "Inzidenzstufe 1" statt bisher "Inzidenzstufe 0". Demzufolge muss zum Beispiel bei Veranstaltungen wieder eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden. Für Gottesdienste gelten eigene, von Kirchen und Land abgestimmte Regelungen.