Eine entsprechend von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilte Ausnahmegenehmigung sei rechtswidrig, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Donnerstag mit. Das Unternehmen hatte 2015 den Einsatz von je 800 Arbeitnehmern am 3. und 4. Advent im Logistikzentrum Rheinberg (Kreis Wesel) beantragt.
Sonntagsschutz im Arbeitszeitgesetz
Die Bezirksregierung Düsseldorf war von einer Sondersituation ausgegangen und hatte den Antrag bewilligt. Die Gewerkschaft Verdi hatte dagegen unter Berufung auf den im Arbeitszeitgesetz verankerten Sonntagsschutz geklagt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte der Klage bereits in erster Instanz stattgegeben.
Eine Erlaubnis zur Sonntagsarbeit kommt laut OVG nur in Betracht, "wenn besondere Verhältnisse diese zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens" erfordern. Solche Verhältnisse sah das Gericht nicht gegeben. Vielmehr habe Amazon selbst zu dem erhöhten Bestellaufkommen beigetragen. So sei kurz vor der Adventszeit 2015 eine Belieferung noch am Tag der Bestellung ("Same Day") eingeführt worden.
Beantragungen auch für andere Standorte
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ließ das OVG eine Revision zu, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden müsste. Laut Gericht hatte Amazon ähnliche Ausnahmegenehmigungen auch an seinen anderen deutschen Standorten beantragt.