Der frühere Leiter des katholischen Kirchengerichts soll ab 10.00 Uhr in dem Verfahren gegen den Priester U. (70) erneut als Zeuge aussagen.
Bei seiner ersten Anhörung am 13. Januar hatte Assenmacher jede Zuständigkeit abgestritten. Er habe in der Sache eine "rein beratende" Funktion gehabt. Die Befragung musste unterbrochen werden, weil das Gericht an dem Tag eine weitere Zeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit anhören wollte. Es handelte sich um eine mutmaßliche Betroffene.
U. ist angeklagt, weil er in den 1990er-Jahren seine drei minderjährigen Nichten zum Teil schwer missbraucht haben soll. Zudem soll er sich 2011 an einem elfjährigen Mädchen vergangen haben. Der Prozess läuft seit Ende November.
Assenmacher hatte in den Jahren 2010 und 2011 mit dem damaligen Pfarrer U. zu tun, als eine erste Anzeige wegen Missbrauchs gegen den Geistlichen vorlag. Das Erzbistum Köln beurlaubte U. zunächst. Nachdem die Anzeige allerdings zurückgezogen wurde und die Staatsanwaltschaft ihr Verfahren einstellte, durfte er wieder als Krankenhauspfarrer arbeiten. Das Erzbistum verzichtete auf weitere Maßnahmen und meldete die Vorwürfe auch nicht an den Vatikan.
2018 rollte die Erzdiözese den Fall im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung wieder auf, meldete ihn an die Behörden und untersagte U. die Ausübung priesterlicher Dienste. Schließlich klagte die Staatsanwaltschaft den früheren Pfarrer an.
Ein vom Erzbistum Köln beauftragtes Gutachten wirft Assenmacher vor, im Fall U. eine falsche Rechtsauskunft gegeben zu haben. So hätte das Erzbistum die Anschuldigungen von 2010 an den Vatikan melden müssen. Vergangenen März entband Kardinal Rainer Maria Woelki den langjährigen Kirchenrichter von seinen Aufgaben.
Vergangene Woche hatte das Gericht zudem den Hamburger Erzbischof Stefan Heße (55) vernommen, der 2010 und 2011 als Personalchef im Erzbistum Köln ebenfalls mit U. befasst war. Heße hatte Fehler im Umgang mit dem Fall eingeräumt. Der Prozess, der seit November läuft, soll am 25. Februar enden.