Das Weihnachtsfest ist auch in diesem Jahr - entgegen aller Hoffnung - von der Corona-Pandemie geprägt. Vor allem in Ostdeutschland erreicht die vierte Infektionswelle Spitzenwerte.
Spürbare Folgen hat dies auch für die Weihnachtsgottesdienste, selbst wenn sie anders als vor einem Jahr voraussichtlich in allen Kirchengemeinden stattfinden können: So gilt in Sachsen und Thüringen dafür die behördlich verfügte 3G-Regelung, wonach Besucherinnen und Besucher geimpft, genesen oder nachweislich negativ getestet sein müssen.
Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
In den anderen ostdeutschen Bundesländern haben die katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen ebenfalls 3G beschlossen oder ihren Gemeinden nachdrücklich empfohlen, wie aus den Corona-Bestimmungen auf ihren Internetseiten hervorgeht. Im Erzbistum Berlin gilt sogar als Regelfall an Sonn- und Feiertagen bereits die 2G-Regelung, dass nur geimpfte oder genesene Gläubige teilnehmen dürfen.
Für Kinder und Jugendliche, die zumeist noch nicht geimpft sind, machen die Kirchen überdies detaillierte Vorschriften unter anderem für Tests in den Familien. Mit solchen Regelungen wollen sie nach eigenem Bekunden auch deutlich machen, dass sie mit dem - im Vergleich mit anderen Institutionen - größeren Gestaltungsspielraum, den ihnen die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit einräumt, verantwortlich umgehen.
Gottesdienste für alle
Zugleich bitten die Kirchenleitungen ihre Gemeinden um eine Vielfalt von Angeboten, "die allen eine Teilnahme ermöglicht", wie es etwa in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz heißt. So können fallweise Gottesdienste für besonders verletzliche Gruppen wie alte und kranke Menschen unter 2Gplus-Bedingungen stattfinden, bei denen geimpfte und genesene Menschen zusätzlich auch einen negativen Test vorweisen müssen.
Dies entspricht den jüngsten Empfehlungen, die das Robert Koch-Institut angesichts der neuen, besonders ansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus aussprach. Einige Gemeinden etwa in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens wollen Tests vor Ort anbieten.
Manche Gottesdienste ohne Beschränkungen
Aber auch Gottesdienste ohne Zugangskontrolle sind vor allem in evangelischen Landeskirchen möglich, wenn es die geringe Zahl der zu erwartenden Besucher und die Größe des Raumes zulassen. Auch dort müssen die bereits seit Pandemiebeginn geltende Anmelde-, Abstands- und Maskenpflicht sowie weitere Hygiene-Regelungen und die Vorschrift zur Dokumentation von persönlichen Angaben der Anwesenden eingehalten werden.
Zudem soll "Stille Nacht" - wie andere Weihnachts-Hits - wegen der beim Singen entstehenden und möglicherweise virenhaltigen Aerosole - wenn überhaupt - verhaltener erklingen als in früheren Jahren.
Innovative Gottesdienst-Ideen
Auch zusätzliche Angebote wie Open-Air-Krippenspiele, Fernsehgottesdienste und innovative Online-Feiern sollen das Interesse vieler Menschen an einer religiösen Gestaltung von Weihnachten auffangen. In einigen Fällen nutzen die Kirchen es, um sich in ökumenischer Gemeinsamkeit zu präsentieren.
So feiern Berlins katholischer Erzbischof Heiner Koch und der evangelische Landesbischof Christian Stäblein an Heiligabend eine gemeinsame Weihnachtsandacht, die im rbb-Fernsehen übertragen wird. Sachsens evangelischer Landesbischof Tobias Bilz und der katholische Dresdner Bischof Heinrich Timmerevers planen ebenfalls für den 24. Dezember unter dem Motto "Gemeinsam Stille Nacht" eine Online-Andacht aus Leipzig mit interaktiven Elementen.