"Die Gläubigen müssen klar wissen, wann und unter welchen Bedingungen sie zum Beten kommen dürfen", forderte der Vorsitzende Josef Ridders in Essen. Vor dieser Entscheidung dürften sich die Verantwortlichen in den Bistümern nicht weiter drücken.
Unterschiedlichkeit der Regelungen je nach Bistum und Pfarrgemeinde
Der Verbandsvorsitzende zeigte Verständnis für Corona-Schutzmaßnahmen, kritisierte aber die Unterschiedlichkeit der Regelungen je nach Bistum und Pfarrgemeinde. Die Menschen könnten wegen des unterschiedlichen Umgangs mit Maskenpflicht, Gesang und 2G oder 3G überfordert sein - und daher auf einen Kirchgang verzichten.
Verantwortung wird weitergegeben
Ridders kritisierte zugleich, dass (Erz-)Bistümer die Verantwortung für Schutzmaßnahmen an die Pfarrgemeinden delegierten und lediglich Empfehlungen veröffentlichten. Ehrenamtliche Helfer und Seelsorgeteams vor Ort bräuchten Rückendeckung von ihren Bistümern, beispielsweise durch ein gemeinsam erstelltes Konzept, welches klar kommuniziert werde.