Wann der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki im Rechtsstreit gegen den Axel-Springer-Verlag vor Gericht erscheinen muss, wurde noch nicht bestimmt. In dem presserechtlichen Verfahren wehrt sich Woelki gegen die Darstellung der "Bild"-Zeitung, er habe im Jahr 2017 einen Pfarrer befördert, obwohl er belastende Inhalte aus dessen Personalakte gekannt habe - in Form eines Gesprächsprotokolls sowie einer Polizeiwarnung vor einem Einsatz des Priesters in der Jugendarbeit.
Die für Pressesachen zuständige 28. Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Dirk Eßer da Silva habe die persönliche Einvernahme des Kardinals angeordnet, so das Landgericht am Mittwoch. Dieses Vorgehen sei nur eingeschränkt zulässig und setze voraus, dass alle anderen vorgebrachten Beweismittel ausgeschöpft seien und kein vollständiger Beweis erbracht worden sei. Bislang hatte das Gericht auf Antrag des beklagten Verlags zwei Zeugen vernommen: die frühere Sekretärin von Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, und den früheren Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums Köln, Oliver Vogt.
Woelki hatte die Darstellungen der "Bild" zurückgewiesen
Woelki hatte die Darstellung in einem "Bild"-Artikel von Mai 2021 auch in Form einer eidesstattlichen Versicherung zurückgewiesen: Er habe nur von einem lange zurückliegenden und nicht strafbaren sexuellen Kontakt des Priesters mit einem Prostituierten sowie von "weiteren Gerüchten" gehört, also von unbewiesen gebliebenen Vorwürfen.
Der frühere Missbrauchsbeauftragte Vogt führte aus, er habe Woelki 2015 verschiedene Dokumente über den betreffenden Priester zukommen lassen, damit der Erzbischof über eine Anhörung des Geistlichen wegen der vielen eingegangenen Vorwürfe entscheiden könne. Vogt kann sich nach eigenem Bekunden aber nicht mehr daran erinnern, ob in der Materialsammlung auch die beiden Dokumente aus der Personalakte enthalten waren. Er gehe aber davon aus. Auch wisse er nicht, ob Woelki die von ihm zusammengestellten Dokumente gelesen habe.
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Falschaussage
Die frühere Meisner-Sekretärin sagte aus, sie habe Woelki schon um das Jahr 2010 in seiner Zeit als Kölner Weihbischof über Saunabesuche des Priesters mit Messdienern oder den bei einer Rom-Reise erfolgten Kauf von Unterhosen mit Penis-Darstellungen informiert. Die Personalakte des Priesters und die Polizeiwarnung habe sie aber nicht gesehen und mit Woelki daher auch nicht darüber gesprochen. Seit der Aussage der Frau ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen Woelki wegen des Verdachts einer Falschaussage.
Der betroffene Priester zeigte seinerseits die Sekretärin wegen uneidlicher Falschaussagen an. So habe ein Kauf von Unterwäsche mit anzüglichen Abbildungen nicht stattgefunden. Vielmehr hätten sich die jungen Reiseteilnehmer über die vielfach angebotene Schürze mit Darstellungen der Michelangelo-Skulptur "David" amüsiert. Was die Saunabesuche angehe, so habe der Pfarrer mit Jugendleitern ein öffentliches Freizeitbad mit Saunawelt in Köln besucht.
Anwälte des Erzbischofs legten Berufung ein
Am 16. März hat das Oberlandesgericht Köln als zweite Instanz in zwei anderen presserechtlichen Verfahren zwischen Woelki und "Bild" Verkündigungstermine angesetzt. Dabei geht es um eine Entscheidung des Landgerichts, wonach die "Bild" unzulässigerweise behauptet habe, dass Woelki einen "Missbrauchs-Priester" und "Sexualstraftäter" befördert habe. Die Rede von einem "Woelki-Skandal" beanstandete das Gericht hingegen nicht, wogegen die Anwälte des Erzbischofs Berufung eingelegt hatten.
Zudem befindet das Oberlandesgericht über die Entscheidung des Landgerichts, wonach ein "Bild"-Bericht über eine "Vertuschungs-'Mafia'" im Erzbistum Köln eine unzulässige Verdachtsberichterstattung darstelle und die Rede von einem "bislang geheim gehaltenen Bericht aus dem Giftschrank des Erzbistums" nicht den Tatsachen entspreche.