Das berichten französische Medien am Mittwoch. Zivilkläger hatten zuvor Berufung gegen das im vergangenen Jahr beendete Strafverfahren eingelegt, in dem es um sexuelle Übergriffe ging, die sie als Minderjährige erlitten und die Babarin nicht angezeigt hatte. Damals wurde Barbarin freigesprochen.
Keine Auswirkungen auf den strafrechtlichen Aspekt
Das französische Kassationsgericht vertrat nun die Auffassung, dass die Verpflichtung Barbarins zur Anzeige der Übergriffe zu dem Zeitpunkt entfiel, als die Opfer volljährig und somit selbst in der Lage waren, Anzeige zu erstatten. Forderungen nach Schadenersatzzahlungen an Barbarin seien somit nicht rechtskonform, hieß es. Die Entscheidung des Kassationsgerichts hat keine Auswirkungen auf den strafrechtlichen Aspekt des Falles.
Der rechtlich verzwickte Fall hatte über mehrere Jahre und juristische Instanzen hinweg Schlagzeilen gemacht. Anfang 2020 wurde Barbarin vom Berufungsgericht in Lyon vom Vorwurf der Nichtanzeige sexueller Übergriffe freigesprochen. Während des Prozesses hatte sich neben Barbarins Anwalt auch die Staatsanwaltschaft für einen Freispruch ausgesprochen.
Vorzeitiger Amtsverzicht Barbarins
Zuvor war Barbarin, von 2002 bis März 2020 Erzbischof von Lyon und "Primas Galliens", im März 2019 in erster Instanz wegen Nichtanzeige von Missbrauchsfällen schuldig gesprochen und zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zehn ehemalige Pfadfinder und mutmaßliche Opfer des Priesters Bernard Preynat traten als Nebenkläger auf.
Bereits 2016 war gegen Barbarin ermittelt worden, weil er Fälle sexuellen Missbrauchs nicht bei den staatlichen Behörden angezeigt habe. Damals stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach einigen Monaten ein; es habe keine Hinweise auf eine Straftat Barbarins gegeben. In einem separaten Prozess wurde der Priester Preynat im März 2020 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der 70-jährige Barbarin lebt seit seinem vorzeitigen Amtsverzicht in einem bretonischen Dorf bei Rennes.