Westfälische Kirche empfiehlt 3G-Regel für Gottesdienste

Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete

Die Evangelische Kirche von Westfalen empfiehlt ihren Gemeinden für Gottesdienste die Anwendung der sogenannten 3G-Regel. Viele Besucherinnen und Besucher in den Gottesdiensten seien bereits gegen Corona immunisiert.

Gottesdienstbesucher sitzen mit Mundschutz in der Kirche / © Puttipong Klinklai (shutterstock)
Gottesdienstbesucher sitzen mit Mundschutz in der Kirche / © Puttipong Klinklai ( shutterstock )

Dies erklärte die viertgrößte deutsche Landeskirche am Donnerstag auf ihrer Internetseite. Kinder- und Jugendliche erfüllten bereits durch die regelmäßigen Tests in Schulen die Anforderungen. Allen anderen sei mit einem Negativtest die Teilnahme möglich. Die Gemeinden könnten jedoch alternative auch oder zusätzliche Angebote zu Gottesdienst und Gebet machen, die sich am bisherigen Schutzkonzept für Präsenzgottesdienste mit Abstand und Maskenpflicht orientieren.

Landesweite Regelungen auch auf Gottesdienste übernehmen

Nach der am Freitag in Kraft tretenden Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen gilt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Danach sind viele Veranstaltungen im Innenbereich nur noch für geimpfte und genesene Menschen zugänglich. Alle anderen müssen einen negativen Test vorlegen. Dafür entfallen weitere Einschränkungen bei höheren Inzidenzzahlen. Die Kirchen sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen. Eine Sonderregelung gilt lediglich für das Singen im Gottesdienst: Hier darf laut Corona-Verordnung die Maske nur abgenommen werden, wenn die Gottesdienstbesucher geimpft, genesen oder getestet sind.

Wegen der steigender Infektionszahlen sowie zum Schutz von noch nicht immunisierten Menschen empfiehlt die westfälische Kirche, die landesweiten Regelungen auch für Gottesdienste zu übernehmen. Der Wechsel von den Inzidenzstufen auf die 3G-Regel bedeute auch für das kirchliche Leben, dass bei Einhaltung dieser Regel selbst bei einer Inzidenz über 35 wieder vieles möglich sei. Als Beispiele wurden Gottesdienste ohne Beschränkung der Platzzahl und ohne Mindestabstand genannt. Auch der Verzicht auf Masken und auf die Erfassung von Kontaktdaten gehöre dann zu neuen Freiheiten im Gemeindeleben.

Gottesdienstbesuch etwas anderes als ein Disco-Besuch

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident und CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet hatte nach den letzten Bund-Länder-Beratungen bekräftigt, dass ein Gottesdienstbesuch etwas anderes sei als ein Disco-Besuch. "Hier geht es um ein Grundrecht - das Grundrecht der Religionsausübung", sagte er. Deshalb sei die 3G-Regel dort nicht vorgeschrieben. Er gehe jedoch davon aus, dass Gottesdienstbesucher ohnehin in der Regel doppelt geimpft seien.


Quelle:
epd
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