Polen hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa. In dem katholisch geprägten Land sind Schwangerschaftsabbrüche nur in drei Ausnahmefällen erlaubt: Wenn die Frau vergewaltigt wurde, wenn ihr Leben in Gefahr ist - und bislang auch, wenn das Kind eine schwere Behinderung haben wird. Konservative Pro-Life-Aktivisten setzen sich dafür ein, den letzten Punkt zu verbieten.
Einen entsprechenden Gesetzesentwurf brachten sie ins Warschauer Parlament. Die Höchstrichter kamen diesem Auftrag aber bis zum Ende der Legislaturperiode des Parlaments im Oktober 2019 nicht nach; damit verfiel der Prüfauftrag.
Viele Ärzte würden den Eingriff verweigern, weil sie Angst vor Ermittlungen oder Abtreibungsgegnern hätten, kritisieren Frauenrechtlerinnen. Deshalb reisten viele Frauen zum Abtreiben etwa in die Nachbarländer Deutschland und Tschechien. (KNA)