Der Apostolische Nuntius ist in Doppelfunktion Gesandter des Papstes bei einer Ortskirche und zugleich bei einem Staat oder einer öffentlichen Autorität. Als Mittelsmann des Papstes soll er in erster Linie die Verbindung zwischen dem Apostolischen oder Heiligen Stuhl und der Kirche seines Gastlandes halten und stärken. Zudem soll er nach den Normen des internationalen Rechts das Verhältnis zwischen dem Vatikan und den Staatsautoritäten pflegen, Staat-Kirche-Fragen behandeln und etwa durch Konkordate oder andere Vereinbarungen regeln.
Der Nuntius wird in sein Gastland nicht als Botschafter des Vatikanstaats, sondern des Heiligen Stuhls entsandt, dem weltweit als Völkerrechtssubjekt anerkannten Leitungsorgan der katholischen Weltkirche. Er ist den Botschaftern weltlicher Mächte gleichgestellt, genießt wie diese diplomatische Immunität und Ex-Territorialität seines Amtssitzes. Er wird durch Überreichung eines Beglaubigungsschreibens an das Staatsoberhaupt akkreditiert. In vielen Ländern ist der Papst-Botschafter auch Doyen des Diplomatischen Corps. Bei Verhandlungen mit staatlichen Stellen ist er laut Kirchenrecht gehalten, die Ortsbischöfe um Rat zu fragen und über den Verhandlungsverlauf zu informieren.
Zu seinen innerkirchlichen Aufgaben gehört es, den Vatikan über die Lage der Ortskirche zu informieren und die Bischöfe des Landes zu unterstützen. Bei Bischofsernennungen muss er Informationen über geeignete Kandidaten einholen. Zudem soll er auf gute Kontakte zu anderen Kirchen und Religionen hinwirken und sich für Frieden und Fortschritt einsetzen. (KNA)