Die Heiligsprechung in der katholischen Kirche ist eine feierliche Erklärung des Papstes über das vorbildlich christliche Leben eines Menschen und über dessen endgültige Aufnahme bei Gott. Nach dieser Kanonisation, die im Rahmen eines Festgottesdienstes vollzogen wird, darf die betreffende Person weltweit verehrt werden.
Der Heiligsprechung geht ein kirchlicher Prozess über mehrere Instanzen voraus, dessen Grundzüge auf das 18. Jahrhundert zurückgehen. Dabei muss nachgewiesen werden, dass auf Fürsprache des Gestorbenen ein wissenschaftlich unerklärliches Wunder geschehen ist. Bei Märtyrern, die wegen "Hass auf den Glauben" ermordet wurden, wird auf einen gesonderten Nachweis eines nach dem Tod gewirkten Wunders verzichtet. Dem Papst steht es auch frei, Persönlichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Nachweis eines Wunders heiligzusprechen.
Vor einer Heiligsprechung steht die Seligsprechung. Bei ihr wird nur eine regionale Verehrung des Seligen zugelassen. In der Kirche wurden anfangs die Heiligen ohne förmlichen Prozess anerkannt. Weil es dabei zu Übertreibungen und Parteilichkeiten kam, zog der Papst den Vorgang an sich. Der erste von einem Papst Heiliggesprochene war Bischof Ulrich von Augsburg im Jahr 993. Das offizielle Gesamtverzeichnis der Seligen und Heiligen der katholischen Weltkirche von 2004 ("Martyrologium romanum") nennt mehr als 6.650 namentlich bekannte Selige und Heilige sowie 7.400 weitere bei Christenverfolgungen getötete Märtyrer. (kna)