Präimplantationsdiagnostik (PID) ist eine vorgeburtliche Untersuchungsmethode. Dabei werden im Rahmen der Reagenzglas-Befruchtung befruchtete Eizellen außerhalb des Mutterleibs auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen vernichtet. Eingepflanzt werden nur Embryonen ohne Defekte der Erbanlagen.
Das erste im Reagenzglas gezeugte Kind, das einer solchen Diagnose unterzogen wurde, kam 1990 in den USA zur Welt. In den 28 EU-Mitgliedstaaten ist die Rechtslage sehr unterschiedlich. In Deutschland galt PID bis Sommer 2010 nach gängiger Rechtsinterpretation als verboten. Im Juli 2010 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Gentests an Embryonen unter bestimmten Voraussetzungen nicht verboten seien.
Ein Jahr später verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das eine begrenzte Zulassung von PID ermöglicht. Danach ist die Methode in Fällen zulässig, "in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist". Bedingung für die Anwendung ist die Prüfung jedes Einzelfalls durch eigens dafür gegründete fünf Ethikkommissionen.
Abgelehnt wird PID unter anderen von der katholischen Kirche und Teilen der evangelischen Kirche. Sie warnen, dass PID zu einer neuen Form der Selektion zwischen "lebenswertem" und "lebensunwertem" Leben führen kann. Zudem würden Embryonen vernichtet. Sie befürchten zugleich, dass die Methode zu einer sinkenden Bereitschaft der Gesellschaft führt, behinderte Kinder zu akzeptieren. (kna)