Die rheinische Landessynode ist das oberste Organ der Evangelischen Kirche im Rheinland. Das Kirchenparlament von mehr als 2,2 Millionen Protestanten zwischen Niederrhein und Saar kommt in der Regel einmal im Jahr für eine Woche zusammen, um über theologische Grundsatzfragen und rechtliche Regelungen zu beraten. Dabei ist die Synode zugleich Legislative und Exekutive.
Sie entscheidet über Aufgaben, die alle Gemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen betreffen, verabschiedet den landeskirchlichen Haushalt und wählt den Präses. Die Landessynode besteht aus 210 stimmberechtigten Mitgliedern sowie beratenden Vertretern und Gästen. Die Leitung liegt auf allen Ebenen bei gewählten Mitgliedern – von den Presbyterien in den 627 Kirchengemeinden über die 37 Kreissynoden bis zur Landessynode als oberstes kirchenleitendes Gremium. Die Mitglieder der Landessynode wählen den oder die Präses sowie das Präsidium, das zwischen ihren jährlichen Tagungen als Kirchenleitung tätig ist und neben der oder dem Präses aus fünf hauptamtlichen Mitgliedern – zugleich Abteilungsleitende im Landeskirchenamt – sowie neun Gemeindemitgliedern besteht. (epd/ekir 2023)