Das Dokument "Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche" wurde am 20. Juli 2020 vom Vatikan veröffentlicht. Herausgeber ist die Kleruskongregation unter Leitung von Kardinal Beniamino Stella (79); sie ist zuständig für Belange der weltweit 414.000 katholischen Priester sowie für Pfarreien, kirchliche Gebühren und Güterverwaltung.
Das 28-seitige von Papst Franziskus gebilligte Schreiben hat die Form einer Instruktion - eine Art Anwendungsrichtlinie für geltende Kirchenrechts-Normen. Zentrale Themen sind das Vorgehen bei der Zusammenlegung oder der Aufhebung von Pfarreien, die Stellung des Pfarrers, aber auch die Beteiligung von Nichtpriestern an Seelsorge und Gemeindeleitung und Fragen von Spenden und Gebühren für gottesdienstliche Feiern.
Obwohl von Aktualität für die aktuelle Debatte um Reformen in Deutschland, reicht die Entstehung der Instruktion ein Jahrzehnt zurück und damit in die Amtszeit von Benedikt XVI. (2005-2013). Veranlasst wurde sie unter anderem durch Pfarreischließungen in Nordamerika. Für die Veröffentlichung unter Papst Franziskus wurde das Dokument mit einem Einleitungs- und Schlussteil versehen, die einen besonderen Akzent auf die von Franziskus gewünschten kirchlichen Aufbrüche legen.
Das erste Drittel geht auf veränderte Bedingungen heutiger Pfarreien ein, betont die Teilnahme des ganzen Gottesvolkes an einer Erneuerung und mahnt die Bischöfe, eine entsprechende Dynamik zu erhalten. Die folgenden Kapitel beschreiben auf Grundlage des Kirchenrechts der 1980er-Jahre territoriale Ordnungsmodelle und die Leitung durch den Pfarrer. Dabei erinnert die Instruktion an die Rechte von Pfarrern gegenüber ihren Bischöfen bei Pfarreireformen.
Das Schreiben setzt dabei klare Grenzen für Reformen: Laien können zwar mitwirken an der Gemeindeleitung, doch tatsächlich leiten, verwalten, moderieren und koordinieren dürfen nur Priester. Auch Bestrebungen, das Amt des Pfarrers einem Team aus Priestern und Laien anzuvertrauen, widerspricht die Instruktion deutlich - selbst "im Falle des Priestermangels". Wenn dann als außerordentliche Maßnahme Nichtpriester "an der Ausübung der Hirtensorge einer Pfarrei beteiligt" werden; ist aber auf Bezeichnungen wie "Leitungsteam" zu verzichten, wie das Papier betont.
Für die Aufhebung oder Zusammenlegung von Pfarreien, wie sie vielerorts geplant werden, sind zudem jeweils begründete Einzelfallentscheidungen der Bischöfe erforderlich. Der Aufgabe von Kirchengebäuden wegen Finanzknappheit oder Bevölkerungsrückgang erteilt der Vatikan eine Absage. Gläubige werden zu Spenden angehalten; eine Rechenschaftspflicht für Pfarrer gegenüber ihren Gemeinden bestehe nicht. (KNA / 21.08.2020)