Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt, der größten parlamentarischen Versammlung in Deutschland. Sie wird vom Bundestagspräsidenten einberufen und muss spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Amtsinhabers zusammenkommen. In diesem Jahr findet die Wahl am 12. Februar statt, die Amtszeit von Bundespräsident Joachim Gauck endet offiziell am 17. März. Mitglieder der Bundesversammlung sind alle Bundestagsabgeordneten sowie eine gleiche Zahl an Wahlmännern und -frauen, die von den Landesparlamenten über eine Vorschlagsliste der Fraktionen bestimmt werden. Die Zahl ist relativ zur Bevölkerung, somit kommen die meisten Wahlmänner aus Nordrhein-Westfalen und die wenigstens aus Bremen. Während die Abgeordneten als "geborene" Mitglieder bezeichnet werden, sind die Wahlmänner und -frauen sogenannte gekorene Mitglieder. Für die Zeit der Mitgliedschaft haben die "Gekorenen" den gleichen Status wie ein Parlamentarier.
Voraussetzung sind der deutsche Pass sowie Volljährigkeit. An der Wahl des Nachfolgers von Gauck nehmen 630 Parlamentarier und 630 Delegierte, also insgesamt 1260 Menschen teil. Unter anderem dürfen in diesem Jahr die Schauspielerin Iris Berben, die Komikerin Caroline Kebekus, der Sänger Peter Maffay und die Travestie-Künstlerin Olivia Jones wählen.
Jedes Mitglied der Bundesversammlung kann theoretisch Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten nominieren. Dabei ist jeder Deutsche wählbar, der das Wahlrecht für die Bundestagswahl besitzt und das 40. Lebensjahr vollendet hat.
Praktisch einigen sich die Fraktionen bereits vorher auf Kandidaten. Für den 12. Februar sind vier Kandidaten im Rennen: Frank-Walter Steinmeier (SPD) für Union und SPD, der Armutsforscher Christoph Butterwegge für die Linken, der ehemalige Stadtkämmerer von Frankfurt am Main, Albrecht Glaser, für die AfD und der Richter Alexander Hold für die Freien Wähler.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums haben CDU und CSU nach derzeitigem Stand 542 bis 543 Stimmen, die SPD 386 bis 388, die Grünen kommen auf 145 bis 146, die Linke auf 94, die FDP auf 33, die AfD auf 27 Stimmen. 31 Stimmen fallen unter die Kategorie "Sonstige".
Für die Wahl ist in den ersten beiden Wahlgängen eine absolute Mehrheit nötig, im dritten reicht eine einfache Mehrheit. Die Amtszeit des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl. Der Bundespräsident darf weder einer gesetzgebenden Körperschaft noch der Regierung angehören, er darf in keiner Unternehmungsleitung und keinem Aufsichtsrat Aufsichtsrat sitzen oder sonstige Berufseinnahmen haben. (kna/12.02.2017)