Man bilanzierte aber ein konstruktives Gespräch, wie die grüne Frauenpolitikerin Ulle Schauws am Mittwoch im Anschluss an das Gespräch in Berlin mitteilte. Ob es eine Lösung mit allen Fraktionen gibt, werde sich voraussichtlich Anfang des neuen Jahres klären.
Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 219a
SPD, Linksfraktion und Grüne haben einen Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 219a erarbeitet. Auch die FDP ist zu Modifikationen beim Werbeverbot bereit. Die Union ist gegen eine Aufhebung. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), hatte im Vorfeld betont, dass eine Aufhebung nicht infrage komme. Es könne "höchstens um eine klarere Abgrenzung zwischen Werbung und Information" gehen.
Das Amtsgericht Gießen hatte kürzlich die Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Der Paragraf 219a untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus einem finanziellen Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Das Gericht bemängelte den Internetauftritt der Ärztin.
Petition an Bundestag übergeben
Hänel hatte am Dienstag eine Online-Petition mit knapp 138.000 Unterschriften an den Bundestag übergeben. Sie bekräftigte ihre Kritik an dem Paragrafen und ihre Absicht, nötigenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Gleichzeitig protestierten Christdemokraten für das Leben und der Bundesverband Lebensrecht vor dem Bundestag für die Beibehaltung des Werbeverbots.
Der Berliner Senat hatte ebenfalls am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen beschlossen. Die Vorlage wird nun beim Bundesrat eingereicht.