Die Jury des Landes Nordrhein-Westfalen habe den Antrag der örtlichen Pfarrei und der Stadt mehrheitlich abgelehnt, schreibt das Internetportal «kirche-und-leben.de» aus Münster am Donnerstag unter Berufung auf das NRW-Kulturministerium. Es sei nicht ausreichend erklärt worden, inwiefern es sich dabei um einen kulturellen Brauch im Sinne der Unesco-Konvention handele.
Laut Jury sei eine erneute Bewerbung in der Zukunft ausdrücklich nicht ausgeschlossen, zitiert das Internetportal das «Kevelaerer Blatt». Die Jury habe dazu geraten, Geschichte und Durchführungspraxis der Tradition mit Hilfe von Kulturwissenschaftlern zu reflektieren. Zu den Kriterien für die Aufnahme in die Liste gehört, dass die Tradition in die Zukunft hineinreicht und nicht kommerziell betrieben wird.
Zweitgrößter katholischer Pilgerort in Deutschland
Kevelaer ist nach dem bayerischen Altötting der zweitgrößte katholische Pilgerort in Deutschland. Er feierte im vergangenen Jahr das 375-Jahr-Jubiläum der Wallfahrt. Jährlich kommen schätzungsweise rund 800.000 Pilger zum Gnadenbild der «Trösterin der Betrübten».
Erst nach einer Vorentscheidung in den Bundesländern erstellt die Kultusministerkonferenz eine Vorschlagsliste für die Aufnahme in das immaterielle Kulturerbe, die dann an die Deutsche Unesco-Kommission geht. Die NRW-Jury habe fünf Traditionen aus 14 eingegangenen Bewerbungen empfohlen, hieß es. Eine davon sei die Martinstradition mit Laternenumzug.
Im März hatte die Deutsche Unesco-Kommission angekündigt, sieben neue Formen des Immateriellen Kulturerbes in das nationale Verzeichnis aufzunehmen, darunter das Bauhüttenwesen an Kathedralen und ein Pfingsttanz in Sachsen-Anhalt.