Er sei "einigermaßen wütend" darüber, dass kirchliche Einrichtungen auch nach dem Beschluss der Restitutionsgesetze 2013 weiterhin versuchten, ehemals kirchliches Eigentum auf dem Umweg von Klagen gegen Gemeinden und Kreise (Bundesländer) zurückzugewinnen, sagte Zeman dem TV-Sender Barrandov.
Die Tschechische Bischofskonferenz habe zwar eine Erklärung abgegeben, dass sie keine strittigen Besitzungen mehr zurückfordern werde. Kirchliche Institutionen führten aber mit Gemeinden weiterhin Prozesse, "während wir alle gedacht haben, dass das längst gelaufen ist und die Kirche schon genug hat", sagte Zeman.
Rückgabe von 100.000 Immobilien und Kirchengütern
Die Bischöfe seien sich bei ihrer Vollversammlung Anfang Juli einig gewesen, Klagen gegen Kreise zur Feststellung von Eigentumsrechten zurückzuziehen, berichtete die Presseagentur CTK. Zugleich aber hätten die Bischöfe festgehalten, dass aus ihrer Sicht die rechtlichen Grundlagen im Fall der Gemeinden anders seien als bei den Kreisen.
Im Zuge der 2013 in Kraft getretenen Restitutionsgesetze hatten die Kirchen und Religionsgemeinschaften die Rückgabe von rund 100.000 Immobilien, Grundstücken oder sonstigen Kirchengütern angemeldet, die in kommunistischer Zeit verstaatlicht wurden. Der Staat verpflichtete sich, den Kirchen 56 Prozent der einst konfiszierten Gebäude, Wälder und Grundstücke zurückzugeben.
Zusätzlich sollen umgerechnet rund 2,3 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 30 Jahren an die Kirchen ausgezahlt werden – unter anderem für Fälle, in denen die frühere Liegenschaft nicht mehr vorhanden ist. Inflationsbereinigt müsste der Staat rund 3,1 Milliarden Euro an die Kirchen zahlen.
Kommunistische Partei: Zahlungen an die Kirchen zu hoch
Gleichzeitig wurde vereinbart, dass die derzeit üblichen Staatssubventionen für die Kirchen zurückgefahren werden. Bislang bezahlte der Staat unter anderem die Gehälter kirchlicher Würdenträger.
Kommunistische Parteivertreter kritisierten die Zahlungen an die Kirchen in den vergangenen Jahren als zu hoch. Vor den Parlamentswahlen im vergangenen Herbst und während der anschließenden Verhandlungen zur Regierungsbildung kam das Thema erneut auf. So sprach sich etwa auch der jetzige Regierungschef Andrej Babis für eine Besteuerung von noch nicht ausbezahlten Entschädigungszahlungen aus. Dadurch würden umgerechnet rund 450 Millionen Euro von den Kirchen und Religionsgemeinschaften wieder in die Staatskasse zurückfließen.
Eine von kommunistischen Abgeordneten eingebrachte entsprechende Gesetzesvorlage war am Mittwoch vom Verfassungsausschuss des Parlaments gebilligt worden – entgegen den Kritikern, die die Novelle für verfassungswidrig halten. Die Kommunisten gehören der Regierungskoalition von ANO-Partei und Sozialdemokraten zwar nicht an, doch die von ANO-Chef Babis geführte Minderheitsregierung ist mangels Mandatsmehrheit im Parlament von ihnen abhängig.
Der Vorsitzende der Tschechischen Bischofskonferenz, Kardinal Dominik Duka, hatte zuletzt angekündigt, im Fall einer Revision des Restitutionsgesetzes gerichtlich dessen Einhaltung einzufordern.