Experten diskutieren: Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts

"Wo Kirche drauf steht, muss auch Kirche drin sein"

Mehrmals stand das kirchliche Arbeitsrecht zuletzt auf dem juristischen Prüfstand. Mit den Konsequenzen der entsprechenden Urteile haben sich Vertreter aus Theorie und Praxis auf einer Tagung in Bochum befasst.

Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Kirchliches Arbeitsrecht / © Elisabeth Schomaker ( KNA )

Selbstvergewisserung: Immer wieder fällt dieses Wort am Mittwoch an der Ruhr-Universität in Bochum. Mehr als 200 Vertreter von Universitäten und Akademien, aus Sozialverbänden, Generalvikariaten, Kirchengemeinden und anderen kirchlichen Einrichtungen sind dort zusammengekommen, um über "Identität und Profil kirchlicher Einrichtungen im Licht europäischer Rechtsprechung" zu diskutieren. Doch von Gewissheit ist wenig zu spüren. Statt Antworten werden vor allem Fragen formuliert.

Loyalität nicht am Sexualleben festmachen

Es geht um das kirchliche Arbeitsrecht. Zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben es zuletzt unter Druck gesetzt, weil die Richter in den Loyalitätsverpflichtungen für kirchliche Mitarbeiter Verstöße gegen das europäische Antidiskriminierungsrecht sahen. Entsprechend oft werden diese Verpflichtungen bei der Tagung thematisiert. Dass es nicht darum gehen kann, Loyalität einzig und allein am Sexualleben eines Mitarbeiters festzumachen, darin scheinen sich alle Diskutanten einig. Wie aber Loyalität letztlich zu definieren ist, darüber gehen die Meinung auseinander.

Detlev Fey etwa, Referent für Arbeitsrecht bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), möchte zumindest für Schlüsselpositionen an der verpflichtenden Kirchenzugehörigkeit der Mitarbeiter festhalten. Dem widerspricht Professorin Isolde Karle. "Hängt der Geist des Christlichen wirklich an der Konfessionszugehörigkeit?", fragt die evangelische Bochumer Theologin.

Auch der Münchner Generalvikar Peter Beer wirbt für eine Neubewertung des Loyalitätsbegriffs. "Es darf nicht nur um die Loyalität des Dienstnehmers gegenüber dem Dienstgeber gehen, sondern um die gemeinsame Loyalität der Dienstgemeinschaft gegenüber dem kirchlichen Sendungsauftrag." Neben Kirchenrechtlern seien in dieser Frage auch Theologen in der Pflicht. "Wir dürfen das Thema nicht den Gerichten überlassen", so Beer.

Was macht das Profil einer kirchlichen Einrichtung aus?

In dasselbe Horn stoßen zwei Juristen. "Es kann nicht sein, dass staatliche Gerichte festlegen, was religiöse Überzeugung ist", betont Christian Walter, Lehrstuhlinhaber an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität. Auch Jacob Joussen, Professor für kirchliches Arbeitsrecht an der Uni Bochum, sieht den Ball aktuell im Spielfeld der Kirchen. "Europa stellt Hausaufgaben", sagt er mit Blick auf die jüngsten EuGH-Urteile. Dabei müsse sich die Diskussion aber "aus der juristischen Umklammerung lösen". Die Betroffenen müssten darüber nachdenken, was das Profil einer kirchliche Einrichtung ausmache. Nachhaltigkeit oder religiöse Angebote für Mitarbeiter seien hier mögliche Ansatzpunkte.

Die Perspektive noch mehr zu weiten, dafür wirbt bei der abschließenden Diskussion der Vertreter des Deutschen Caritasverbands, Norbert Beyer. Oft entstehe der Eindruck, die Kirche sei in dieser Frage von den Gerichten getrieben, sagt er. Das aber sei letztlich nicht der Fall. "Es geht darum, dass wir unsere Identität in einer säkularen Welt neu definieren", so Beyer. Er spricht in diesem Zusammenhang von einer "inneren Identität", die bei vielen Mitarbeitern die "formale Identität", sprich Kirchenzugehörigkeit, ersetzen werde.

Profilbildung und Identitätsfindung mahnt auch die Theologin Judith Hahn an. "Wo Kirche drauf steht, muss auch Kirche drin sein. Das wollen die Gerichte sehen, aber auch die Menschen, für die wir arbeiten", betont die Bochumer Kirchenrechtlerin. So müsse sich ein kirchliches Krankenhaus klar von einer säkular getragenen Klinik unterscheiden. "Worin dieser Unterschied liegt, das müssen wir in Zukunft besser herausarbeiten."

Von Andreas Laska

 

Quelle:
KNA